Machen Sie Ihr Kreuz: Bei der Sozialwahl!

„Die Sozialwahl ist lebendige Demokratie“

Wir wählen, weil wir die Wahl haben

Die Mitglieder der Ersatzkassen in Baden-Württemberg – Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, und der Handelskrankenkasse (hkk) – haben ihre Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2017 bereits erhalten.

Bis zum 31. Mai können sie ihre Stimme durch Briefwahl abgeben. Gewählt werden die Parlamente der Ersatzkassen – die Verwaltungsräte. Diese wählen und kontrollieren als autonome Mitbestimmungsorgane den Vorstand, beschließen den Haushalt sowie die Satzung der jeweiligen Krankenkasse.

Die Verwaltungsräte entscheiden über den Leistungsumfang der Krankenkasse – beispielsweise über Bonusprogramme, Wahltarife oder besondere Versorgungsformen sowie über Reorganisationsmaßnahmen oder Fusionen.

Zur Sozialwahl stellen sich Bürgerinnen und Bürger aus unterschiedlichen Berufsgruppen und mit einer großen Bandbreite von Erfahrungen als Kandidaten auf. Neben der angestrebten ehrenamtlichen Tätigkeit im Verwaltungsrat sind sie in der Regel auch an anderen Stellen ehrenamtlich tätig. Das Ehrenamt sichert die Unabhängigkeit der Entscheidungen der Verwaltungsräte.

Bei der Sozialwahl stimmberechtigt sind Mitglieder der Ersatzkassen, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Der Wahlvorgang gestaltet sich einfach. Die Wahlberechtigten setzen ihr Kreuz bei einer der aufgeführten Wahllisten auf dem Stimmzettel, stecken ihn in einen roten Briefumschlag und bringen diesen bis zum 31. Mai 2017 zur Post. Als Wahlurnen gelten bundesweit mehr als 100.000 Briefkästen der Deutschen Post.

Durch die Wahl ihrer Interessenvertreter können die Ersatzkassenmitglieder die Selbstverwaltung nach ihren Bedürfnissen ausrichten. Der Versicherte zahlt nicht nur die GKV-Beiträge, sondern hat auch Einfluss darauf, wie sie verwendet werden.

„Die Sozialwahl ist für mich lebendige Demokratie. Mit dem Wahlrecht üben die Versicherten unmittelbar Einfluss auf die Zusammensetzung der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Sich in der Selbstverwaltung zu engagieren, ist Teil unseres sozialen Rechtsstaats und Kernbestandteil des bundesdeutschen Sozialstaatsmodells. Vielleicht halten es die Menschen für eine Selbstverständlichkeit. Wenn wir auf die Organisation von Krankenversicherungen in vielen anderen Ländern der Erde schauen, dann gibt es eine derartige Mitbestimmung durch die Versicherten nicht. Diejenigen, die sich an den Sozialwahlen 2017 beteiligen, stärken die Unabhängigkeit und die Autonomie der Gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb rufen wir alle Wahlberechtigten auf: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht, stimmen Sie ab und entscheiden Sie mit!“, appelliert Frank Winkler, stellv. Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg.

Anmerkung für die Redaktionen: Die Wahl des BARMER-Verwaltungsrates findet wegen der Fusion mit der Deutschen BKK erst im September 2017 statt.

 

 

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com