Der neue gestaffelte Zuschlag, den die Pflegekassen seit Anfang des Jahres an Pflegebedürftige in Heimen zahlen, entlastet die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in Baden-Württemberg. Allerdings führt der Zuschlag nahezu ausschließlich nur bei den Pflegebedürftigen, die länger als ein Jahr in einem Pflegeheim leben, zu einer deutlichen Senkung ihres Eigenanteils. Dies geht aus einer neuen Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen, vdek, für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.7.2022 (siehe vdek-Grafik in der Anlage) hervor.
Im Januar 2022 zahlten die Pflegebedürftigen, die weniger als zwölf Monate in einem Pflegeheim in Baden-Württemberg lebten, durchschnittlich 2.480 Euro aus eigener Tasche. Im Juli 2022 waren es 2.555 Euro. Bei ihnen haben die stark gestiegenen Personal- und Sachkosten, einschließlich Energiekosten, die finanzielle Erleichterung seit Anfang des Jahres bereits nahezu aufgebraucht.
Bei Pflegebedürftigen, die länger als ein Jahr in einem Pflegeheim in Baden-Württemberg leben, lag der Eigenanteil im Januar bei 2.236 Euro, im Juli bei 2.298 Euro im Juli. Bei einem Aufenthalt von über 24 Monaten erhöhte sich der Eigenanteil von 1.991 Euro im Januar auf 2.041 Euro im Juli. Pflegebedürftige, die länger als drei Jahre in einer Einrichtung in Baden-Württemberg leben, zahlten im Januar 2022 einen Eigenanteil von 1.686 Euro sowie im Juli einen Eigenanteil von 1.719 Euro. Ohne die Zuschläge hätte die Eigenbeteiligung für alle Pflegeheimbewohnende im Januar 2.541 Euro und im Juli 2.619 Euro betragen.
Bundesweit bleiben die Eigenanteile in Pflegeheimen in Baden-Württemberg damit bei den Eigenanteilen an der Spitze (siehe Tabelle, Vergleich der Bundesländer https://www.vdek.com/LVen/BAW/fokus/Pflege.html ). Vom zweiten Jahr des Heimaufenthaltes an sind sie bundesweit bereits am höchsten.
"Das Land muss die Investitionskosten der Pflegeheime übernehmen"
"Die Eigenanteile in Baden-Württemberg sind nach wie vor zu hoch. Hierfür sind gestiegene Löhne, Lebenshaltungs- und Energiekosten verantwortlich. Pflegebedürftigkeit bleibt also weiterhin ein Armutsrisiko. Eine nachhaltige politische Lösung ist hier dringend geboten. Die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg bleiben somit trotz des Zuschlags sehr hoch“, sagt Frank Winkler von der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg. Er geht davon aus, dass die Belastungen weiter steigen werden, da ab September die Pflegekassen nur noch mit den Einrichtungen Verträge abschließen dürfen, die Tariflöhne zahlen. „Die Belastungen für die Pflegebedürftigen müssen gesenkt werden“, so Winkler weiter. Er fordert die Landregierung auf, die Investitionskosten der Pflegeheime zu übernehmen. Dies würde die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 447 Euro pro Monat entlasten (siehe vdek-Grafik in der Anlage).
Zum Hintergrund der Neuregelung
Der Eigenanteil setzt sich aus den Kosten für die pflegebedingten Anwendungen - dem sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) - den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen. Nach langen Diskussionen hat der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen prozentualen gesetzlichen Zuschlag eingeführt, den die Pflegekassen seit Januar 2022 zahlen.
Der Zuschlag bezieht sich ausschließlich auf die pflegebedingten Aufwendungen und nicht auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Er ist gestaffelt. Im ersten Jahr beträgt er fünf Prozent am EEE, im zweiten 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent am EEE.
Weitere vdek-Grafiken zu diesem Thema finden Sie unter
Kontakt
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com