Vertrauensvolles Miteinander der Verhandlungspartner

Baden-Württemberg: Erhöhung des Landesbasisfallwerts bringt den Kliniken im Land 389 Millionen Euro mehr

Die Krankenkassen des Landes haben sich mit der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) zum 1. Januar 2024 auf eine Anhebung des Landesbasisfallwerts um 5,3 Prozent auf 4.219,76 Euro geeinigt. Insgesamt stellen gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV) den somatischen Kliniken im Land rund 11,7 Milliarden Euro für das kommende Jahr zur Verfügung. „Die Krankenhäuser und die Krankenkassen im Land haben in den herausfordernden Zeiten einen verantwortungsvollen Kompromiss gefunden, der allen Beteiligten rechtzeitig vor den Weihnachtsfeiertagen für das Jahr 2024 Planungssicherheit gibt und eine hochwertige Versorgung der Versicherten in der stationären Versorgung sicherstellt“, betont Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

Bei den Verhandlungen hätten Krankenhäuser und Krankenkassen ihren gesetzlichen Spielraum vollständig genutzt, ergänzt Heiner Scheffold, Vorstandsvorsitzender der BWKG: „Nach den gesetzlichen Vorgaben durfte die Krankenhausvergütung im Jahr 2024 um maximal 5,13 Prozent steigen. Hinzu kommen Ausgleiche für Tarifsteigerungen. Genau diese Steigerungsrate wurde jetzt in den Verhandlungen erreicht. Angesichts der schwierigen finanziellen Situation der Krankenhäuser im Land ist es gut, dass Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft dies gemeinsam vereinbaren konnten. Gut ist auch, dass die erhöhten Preise zeitnah abgerechnet werden können und die Krankenhäuser an diesem Punkt Planungssicherheit erhalten. Klar ist aber auch, dass diese turnusmäßige Erhöhung nicht ausreicht, um die weit überdurchschnittlichen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre auszugleichen.“

Finanzielle Stabilität der Krankenhäuser sicherstellen

„Die vorliegende Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Stabilität der Krankenhäuser zu gewährleisten und ihre essenzielle Rolle im Gesundheitssystem zu sichern. Die AOK Baden-Württemberg kommt ihrer Verantwortung nach“, so Bauernfeind. Der Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, Michael Mruck, betont für die Bündnis 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg das vertrauensvolle Miteinander der Verhandlungspartner: „Der gefundene Kompromiss stärkt die Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Kassen und den baden-württembergischen Krankenhäusern.“

Zusatzinformationen für die Redaktionen

Die Krankenkassen im Land und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft legen jährlich in gemeinsamen Verhandlungen den Landesbasisfallwert (LBFW) fest. Der jahresdurchschnittliche Landesbasisfallwert mit Ausgleichen wird um 5,3 Prozent von 4.007,13 Euro auf 4.219,76 Euro erhöht. Auf dem LBFW beruhen die sogenannten Fallpauschalen. Diese bilden mit Zu- und Abschlägen die Grundlage für die Abrechnung der somatischen Krankenhäuser. Die Krankenkassen zahlen damit durchschnittlich deutlich mehr Geld pro stationäre Behandlung an die somatischen Krankenhäuser als 2023.

Über den Landesbasisfallwert stellen die Kassen den Kliniken 2024 über 7,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzu kommen Kosten für Pflegepersonal, die die Krankenkassen den Kliniken seit dem Jahr 2020 vollständig erstatten. Hierfür werden im Jahr 2024 voraussichtlich mindestens weitere 2,8 Milliarden Euro zur Zahlung kommen. Über weitere Entgelte und Zuschläge werden 1,2 Milliarden Euro erlöst. Insgesamt liegt die Vergütung für die somatischen Krankenhäuser in Baden-Württemberg im Jahr 2024 voraussichtlich bei 11,7 Milliarden Euro.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com