Stationäre Pflege

Finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in baden-württembergischen Pflegeheimen steigt weiter

Die finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in baden-württembergischen Pflegeheimen ist erneut gestiegen. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) vom 1. Juli 2025, die sich mit den untenstehenden Grafiken nachvollziehen lässt.

Die höchsten Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr haben Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts: Hier stiegen die Kosten auf durchschnittlich 3.400 Euro im Monat, 220 Euro mehr als im Vorjahr.

Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbrachten, mussten durchschnittlich 3.074 Euro im Monat (plus 194 Euro) zuzahlen.

Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim versorgt wurde, musste 2.640 Euro (plus 159 Euro) aufbringen. Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von über drei Jahren zahlten 2.098 Euro im Monat (plus 116 Euro). Den ständigen Aufwärtstrend konnten weder die von der Pflegekasse gezahlten Zuschläge, noch die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 bremsen.

Aus welchen Kosten sich die Eigenbeteiligung im Land zusammensetzt

Die von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (1.7.2025 in Baden-Württemberg durchschnittlich 1.095 Euro/Monat), den Investitionskosten (1.7.2025 in Baden-Württemberg durchschnittlich 460 Euro/Monat) und dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser beinhaltet vor allem Kosten für das Pflegepersonal (1.7.2025 in Baden-Württemberg durchschnittlich 1.845 Euro/Monat). Dass die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird, ist durch die Zuschüsse begründet, die die Pflegekasse zum EEE dazugibt. Aktuell betragen die Zuschüsse im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Aufenthaltsjahr 30 Prozent, im dritten Aufenthaltsjahr 50 Prozent und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des zu zahlenden EEE. Die Zuschüsse waren zum Jahresanfang um jeweils fünf Prozent erhöht worden, für das erste Aufenthaltsjahr sogar um zehn Prozent.

Investitionskostenübernahme würde Heimbewohnende in Baden-Württemberg um 460 Euro im Monat entlasten

„Die finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige in Pflegeheimen steigt weiter an“, so Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung. Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass das Land seine Verantwortung ignoriert. Allein die Übernahme der Investitionskosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und –bewohner im Land um durchschnittlich 460 Euro im Monat entlasten.”

Auch sei es Aufgabe des Staates, die Ausbildungskosten zu übernehmen. Dass diese Kosten anteilig von Pflegeheimbewohnenden querfinanziert werden, sei keine faire Lastenverteilung, so Mruck. Ausbildung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte aus Steuermitteln bezahlt werden.

Weitere Informationen

Fragen rund um die finanzielle Eigenbeteiligung in der vollstationären Pflege beantworten unsere FAQ. Die Kosten für jedes einzelne Pflegeheim finden Sie im vdek-Pflegelotsen, dem Informationsportal für die Suche nach einem passenden Pflegeangebot.

01 - BW_eigenanteile_vergleich_07_2024_zu_07_2025

Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen, Vergleich

Baden-Württemberg

1. Juli 2024 und 1. Juli 2025

01 - BW_eigenanteile_nach_aufenthaltsdauer_07_2025

Finanzielle Belastungen einer/eines Pflegebedürftigen

Baden-Württemberg 

1. Juli 2025 

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com