Wir sind als Ersatzkassen grundsätzlich offen für eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung. Hier bietet sich in einem ersten Schritt das sogenannte Hamburger Modell an mit einer Erweiterung der Wahlfreiheit von Beamten zwischen der GKV und der PKV bundesweit einzuführen. Dabei wird ein Beitragszuschuss durch den Dienstherrn in Höhe des halben Betrags bei einer Versicherung in der GKV für Beamtinnen und Beamte geleistet und so der einseitige Anreiz für die PKV gemildert. Perspektivisch kann dann eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die GKV erfolgen.
Eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die GKV ist im Kern aber eher eine solidarische Maßnahme, welche die aktuellen Finanzprobleme der GKV nicht löst. Sie darf insofern auch nicht von den eigentlichen Reformnotwendigkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung ablenken. Hier nehmen wir mit großer Sorge wahr, dass die Bundesregierung das Ziel einer Stabilisierung der Beitragssätze offensichtlich aufgegeben hat. Auch die aktuell bekannt gewordenen Änderungsvorschläge der Länder zum Gesetzentwurf führen im Kern zu einer deutlichen Verwässerung der Reformvorschläge mit der Folge, dass die prognostizierte Finanzwirkung von rund 16 Milliarden Euro nicht erreicht werden kann. Die Folgen sind dann von den Versicherten und den Arbeitgebern in Form von unnötig hohen Betragssätzen zu bezahlen,
Der Bericht der Finanzkommission zeigt sehr deutlich, dass Sparen bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgung möglich ist. Dazu ist es aber notwendig, dass die notwendigen strukturellen Reformen, beispielsweise im Krankenhausbereich und eine deutlich bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten in der ambulanten Versorgung jetzt gezielt angegangen werden und Versorgungsverbesserungen in Aussicht gestellt werden. Das ist auch deshalb wichtig, damit für die notwendige Konsolidierung der GKV bei den Betroffenen die notwendige Akzeptanz entsteht. Dazu müssen die geplanten Einsparungen allerdings gerecht verteilt werden und auch der Staat darf sich nicht aus der Verantwortung für eine solide Finanzierung der GKV stehlen. Das gilt sowohl für den Höhe der Erstattung von versicherungsfremden Leistungen (Bundeszuschuss) und eine ordnungspolitisch saubere und damit auch gerechte Finanzierung von Bürgergeldempfängern. Eine Politik nach Kassenlage, die beliebig angepasst werden kann, wird dem nicht gerecht und verspielt zudem das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wir fordern daher die Politik auf, sich im weiteren parlamentarischen Verfahren wieder an den richtigen Vorschlägen der Finanzkommission zu orientieren und eine angemessene Beteiligung alles Leistungsbereiche und des Staates zur Konsolidierung der GKV sicherzustellen.
Wir sind als Ersatzkassen grundsätzlich offen für eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung. Hier bietet sich in einem ersten Schritt das sogenannte Hamburger Modell an mit einer Erweiterung der Wahlfreiheit von Beamten zwischen der GKV und der PKV bundesweit einzuführen.
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Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
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