„Was wir jetzt mit dem aktuell von der Landesregierung beschlossenen neuen Krankenhausplan für die Bürgerinnen und Bürger erreichen müssen, ist eine weiterhin zukunftssichere Versorgung im Land. Deshalb sind für eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung auch alle Instrumente für mehr Ambulantisierung, Digitalisierung, telemedizinische und sektorenübergreifende Versorgung nicht nur im Krankenhausplan zu benennen, sondern auch konsequent umzusetzen.“, so Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg.
Die vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg begrüßt, dass das Thema Nachhaltigkeit in der neuen Krankenhausplanung verankert wurde und sich damit unmittelbar in die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes einbettet. „Das heißt für uns, dass bei der Vergabe von Investitionsmitteln für das Krankenhausbauprogramm die Vorgaben stringent mit Nachhaltigkeitszielen verbunden werden müssen.“, so Mruck weiter.
Michael Mruck beanstandet am neuen Krankenhausplan aber, dass die Planungssystematik in Teilen zu unspezifisch formuliert ist. Im Zusammenhang mit den Änderungen des Krankenhausanpassungsgesetzes (KHAG) besteht jetzt die Gefahr, in der Versorgung zu viele Ausnahmen zuzulassen, welche am Ende das Ziel einer zukunftsweisenden Planung konterkarieren. Wir sind insofern gespannt, ob das Land von diesen Möglichkeiten umfassend Gebrauch macht und damit nur den Status Quo abbildet oder aber, ob die neue Krankenausplanung gezielt auf medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich tragfähige Strukturen ausgerichtet wird, so Mruck.
Um Versorgungsbedarfe passgenau zu ermitteln, sollten neben demografischen Kennzahlen des Landes auch regionale Besonderheiten, wie etwa Indizes zur ambulanten Versorgung stetig weiterentwickelt und berücksichtigt werden.
Die Krankenkassen finanzieren die von den Krankenhäusern in Baden-Württemberg erbrachten Leistungen mit Milliardenbeträgen. Michael Mruck fordert deshalb, dass die gesetzliche Krankenversicherung bei zentralen Entscheidungen zur künftigen Versorgungsstruktur verbindlich eingebunden wird. Das ist aktuell leider nicht immer der Fall. „Die Krankenkassen tragen maßgeblich Verantwortung für die Finanzierung der Versorgung und kennen die regionalen Versorgungsbedarfe genau – sie müssen daher aktiv an Planungsprozessen beteiligt werden, um Qualität, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit gleichermaßen zu gewährleisten.“, so Mruck.
„Nach der Landtagswahl steht die neue Landesregierung von Baden-Württemberg vor der Aufgabe, eine Balance zwischen wohnortnaher Grundversorgung und der Konzentration spezialisierter, qualitätsgesicherter Leistungen zu finden und diese Strukturen dann auch im Rahmen der Investitionsfinanzierung ausreichend zu finanzieren. Mit einer vorausschauenden Krankenhausplanung und der aktiven Einbindung aller Akteurinnen und Akteure kann die aktuelle Reform zu einem Meilenstein für die Versorgung im Land werden. Gelingen kann sie nur, wenn alle kompromissbereit und vor allem lösungsorientiert diese Aufgabe anpacken.“, so Mruck abschließend.
Was wir jetzt mit dem aktuell von der Landesregierung beschlossenen neuen Krankenhausplan für die Bürgerinnen und Bürger erreichen müssen, ist eine weiterhin zukunftssichere Versorgung im Land.
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Landesvertretung Baden-Württemberg
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