Angekündigte Schließung der Michael-Balint-Klinik in Königsfeld

Suche nach Lösungen für die Patientenversorgung

Die angekündigte Schließung der Michael-Balint-Klinik in Königsfeld ist bedauerlich. Der Schwerpunkt der Michael-Balint-Klinik, die Migrantenversorgung, wird als wichtiger Baustein in der psychosomatischen Versorgung in Baden-Württemberg gesehen. Um die Versorgung der betroffenen Patienten kurzfristig sicherstellen zu können, wird intensiv nach Lösungen gesucht. Die Übernahme des Versorgungsvertrages über 42 Krankenhausbetten im Bereich Psychosomatische Medizin und Psychotherapie von der Michael-Balint-Klinik (MBK) in Königsfeld durch einen Klinikträger, der sich in dem Auswahlverfahren der Kassenverbände durchgesetzt hatte, wird seit Jahren durch diverse Gerichtsverfahren verhindert.

Bereits im Jahr 2015 hatten die Kassenverbände in Baden-Württemberg eine Entscheidung über den ausgeschriebenen Versorgungsvertrag über 42 Krankenhausbetten im Bereich Psychosomatische Medizin und Psychotherapie von der insolventen Michael-Balint-Klinik (MBK) in Königsfeld getroffen. Damit könnten die bisherigen Krankenhauskapazitäten für psychosomatische Erkrankungen in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg erhalten bleiben und eine flächendeckende Versorgung sichergestellt werden.

Einer der Interessenten hatte sich mit seinem Angebot für die Übernahme des Versorgungsvertrags gegen weitere Mitbewerber durchgesetzt. Der Erhalt des medizinischen Leistungsspektrums wäre damit gewährleistet. Der ausgewählte Klinikträger hatte sich auch bereit erklärt, das Therapeutenteam der MBK zu übernehmen. Der Abschluss des Versorgungsvertrages wurde jedoch seitdem durch diverse Gerichtsverfahren verhindert.

Die seitens des Insolvenzverwalters der MBK nun aktuell angekündigte Schließung der seit nunmehr neun Jahren insolventen MBK wird bedauert, zumal die Migrantenversorgung als Leistungsschwerpunkt der MBK einen wichtigen Baustein in der psychosomatischen Versorgung in Baden-Württemberg darstellt. Medizinisch wurde dort in der Vergangenheit ein wichtiger Beitrag geleistet.

Die aus einem laufenden Verfahren resultierende Entscheidung des Insolvenzverwalters erfordert die kurzfristige Sicherstellung der Patientenversorgung. Hierfür wird intensiv nach Lösungen gesucht, bis der Versorgungsvertrag neu zugewiesen werden kann. Es trifft nicht zu, dass der Verband der Ersatzkassen einen Aufnahmestopp gegenüber der MBK verhängt habe. Diese Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage.

Für den Abschluss von Versorgungsverträgen sind die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen verantwortlich. Sie entscheiden einheitlich und gemeinsam nach den gesetzlichen Vorgaben. Entscheidungen über die Schließung eines Krankenhauses und/oder einer Rehabilitationseinrichtung obliegen ausschließlich dem Einrichtungsträger, hier dem Insolvenzverwalter.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com