Gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention
Präventionsgesetz
Das 2015 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) liefert eine bedeutsame Grundlage für die trägerübergreifende Zusammenarbeit und bildet die Basis zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten.
Bundesrahmenempfehlungen und Landesrahmenvereinbarung
Die Träger der Nationalen Präventionskonferenz haben einheitliche Bundesrahmenempfehlungen (BRE) zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie und somit der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten formuliert. Die BRE bilden die Grundlage für die Landesrahmenvereinbarung (LRV) Baden-Württembergs. Sie konkretisiert die Umsetzung der Gesundheitsförderung und Prävention auf Landesebene und die Zusammenarbeit der gesetzlich verantwortlichen Akteure des Gesundheitswesens, denn Gesundheitsförderung und Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Landesgesundheitsgesetz
Neben den LRV stellt vor allem das Landesgesundheitsgesetz in Baden-Württemberg einen weiteren relevanten Eckpfeiler dar: Es sieht die Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und der Vernetzung aller Beteiligten des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg vor. Landes- sowie kommunale Gesundheitskonferenzen bieten attraktive Plattformen des Dialogs, welche durch das Landesgesundheitsgesetz nun auch gesetzlich verankert sind.
Welche Fördermöglichkeiten und -strukturen gibt es in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg bestehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten und -strukturen für nichtbetriebliche Lebenswelten zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in
Baden-Württemberg aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen gem. § 20a SGB V.
Einerseits können in Rahmen der Landesrahmenvereinbarung (LRV) Förderanträge bei den Krankenkassen(-verbänden) oder der Geschäftsstelle der Stiftung für gesundheitliche Prävention BW gestellt werden, andererseits ist auch eine Antragsstellung über das GKV-Bündnis für Gesundheit möglich.
Beachtenswert ist auch ein Blick auf die bestehenden Erstberatungsmöglichkeiten durch die Koordinierungsstelle gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) BW.
Fördermöglichkeiten und -strukturen im Rahmen des Präventionsgesetzes nach § 20a SGB V in Baden-Württemberg auf einen Blick.
Hier finden Sie die Ansprechpartner*innen aller Krankenkassenarten zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen des Präventionsgesetzes nach § 20a SGB V in Baden-Württemberg. Zudem sind hier auch die Ansprechpartnerinnen der Stiftung für gesundheitliche Prävention BW, des Programmbüros des GKV-Bündnisses für Gesundheit BW sowie der KGC BW gelistet.