Verträge über die Heilmittelabgabe schließt der Verband der Ersatzkassen mit den Berufsverbänden der jeweiligen Leistungserbringer auf Bundesebene ab. Diese finden Sie auf der Homepage der ARGEn Heilmittelzulassung.
Heilmittel
Heilmittel
Versicherte haben gemäß § 32 SGB V grundsätzlich Anspruch auf eine Versorgung mit Heilmitteln. Diese werden von qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten im Bereich Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Podologie und Ernährungstherapie erbracht.
Heilmittel dürfen gemäß § 124 SGB V nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden. Die Zulassungen erteilen die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) Heilmittelzulassung auf Landesebene.
Digital verwaltet – Dank Heilmittel-Webportal
Die ARGE Heilmittelzulassung am Sitz der vdek Landesvertretung hat ein Webportal, über das Therapeutinnen und Therapeuten alle Zulassungsdaten einsehen können.
Darüber hinaus können Änderungen zur Zulassung direkt und unkompliziert über das Portal veranlasst werden. Auch mehrere Institutionskennzeichen können über eine Registrierung verwaltet werden.
Die Vorteile: Kürzere Bearbeitungszeiten und eine höhere Verfügbarkeit unserer Services.
ARGE Heilmittelzulassung Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg trifft, im Auftrag aller gesetzlichen Krankenkassen, die Zulassungsentscheidung für die Heilmittelerbringer die ARGE Heilmittelzulassung Baden-Württemberg. Die Prüfung und Erteilung der Zulassungen von Heilmittelerbringern ist hierbei nach Regierungsbezirken (anhängig vom Praxissitz) aufgeteilt:
Regierungsbezirke Stuttgart und Karlsruhe:
Für diese Regierungsbezirke können Leistungserbringer Ihre Zulassung auch online und unkompliziert über das Webportal beantragen. Zuständig hierfür ist:
ARGE Heilmittelzulassung Baden-Württemberg
c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg
Christophstraße 7
70178 Stuttgart
Tel.: 07 11/2 39 54-46 (Telefonische Erreichbarkeit Mo. – Fr. von 9 – 12 Uhr)
Fax: 07 11/2 39 54-16
baden-wuerttemberg@zulassung-heilmittel.de
https://www.zulassung-heilmittel.de/argen/BAW.html
Regierungsbezirke Freiburg und Tübingen:
ARGE Heilmittelzulassung Baden-Württemberg
c/o AOK Baden-Württemberg
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
Tel.: 07 11/2 59 31 35-0
Fax: 07 11/25 93-91-1350
arge_heilmittelzulassung@bw.aok.de