Seit dem 1. Februar prüft der Medizinische Dienst
der Krankenkassen nach neuen Richtlinien, die sich auch auf die
Benotung der Heime und Dienste auswirken.
Einmal im Jahr werden alle Pflegeeinrichtungen vom Medizinischen
Dienst der Krankenkassen auf die Qualität ihrer Arbeit geprüft. Die
Ergebnisse dieser Prüfungen müssen die Einrichtungen seit 2010
veröffentlichen. Internet-Plattformen, wie der Pflegelotse der
Ersatzkassen, bereiten die Daten auf und machen sie so zugänglich,
dass sie gut verständlich und vergleichbar sind.
Seit Einführung der Pflegenoten für stationäre und ambulante
Pflegeeinrichtungen haben die Krankenkassen darauf hingewiesen, dass
die Aussagekraft der Noten verbesserungsfähig ist. Dadurch, dass
Kernkriterien der Pflege, wie die Vermeidung des Wundliegens oder die
Versorgung von Schmerzpatienten, die gleiche Wertigkeit hatten wie
beispielsweise die Ausrichtung des Weihnachtsfestes, gab die Note nicht
differenziert das Ergebnis der Prüfung wieder.
Mit der Aktualisierung der Prüfrichtlinien haben sich auch die
Prüfbereiche verändert, die benotet werden. Durch den Wegfall von
Kriterien wie beispielsweise „Ausrichtung jahreszeitlicher Feste“ ist der
Fokus nun strenger auf die Kernkriterien der Pflege gerichtet. Durch ein
strengeres Rechenschema sollen die Noten zudem eine größere
Differenzierung bekommen. Der „Puffer“ innerhalb einer Note wurde
verkleinert. So soll das bisherige Phänomen, dass die meisten
Einrichtungen eine Note zwischen „sehr gut“ und „gut“ erhalten haben,
einer besseren Verteilung auf die einzelnen Noten weichen.
Im Pflegelotsen wurden außerdem die 20 wichtigsten Pflegekriterien, wie
beispielsweise „Werden individuelle Risiken bei der
Flüssigkeitsversorgung erfasst?“ oder „Erfolgt eine systematische
Schmerzeinschätzung?“ fett gedruckt an den Anfang der Bewertung
gestellt. So können auch Laien schnell diese wesentlichen Kriterien
erkennen und sich einen Eindruck über die pflegerische Kernkompetenz
einer Einrichtung machen.
Diese neue Darstellung der Ergebnisse auf Grundlage der aktualisierten
Prüfrichtlinien gilt seit Anfang des Jahres für die Pflegeheime. Die bereits
geprüften Einrichtungen sind durch ein markantes blaues Banner mit der
Aufschrift „Prüfgrundlage ab 2014“ auf der linken Bildschirmseite
erkennbar. Die Prüfungen bei den ambulanten Pflegediensten sollen ab
Sommer 2015 ebenfalls auf eine neue Grundlage umgestellt werden.
Hintergrund:
Der Pflegelotse der Ersatzkassen – www.pflegelotse.de - ist seit 2010 im
Netz. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich dort
bundesweit über ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
erkundigen. Der Pflegelotse informiert über Preise in den
unterschiedlichen Pflegestufen, den zu leistenden Eigenanteil,
zusätzliche Angebote der Einrichtung oder Schwerpunkte in der Pflege,
wie z. B. eine besondere Ausrichtung auf Menschen mit
Demenzerkrankungen. Zu jeder Einrichtung ist auch der gut verständlich
aufbereitete Prüfbericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
eingestellt.
Kontakt
Christiane Rings
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen
Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76
E-Mail: christiane.rings@vdek.com
und
Birgit Tillmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen
Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com