Seit dem Impfstart am 27.12.2020 wurden im Land Bremen rund 55.000 Personen geimpft, davon haben rund 35.000 Personen schon ihre Zweitimpfung erhalten. Die Impfungen in der Priorisierungsgruppe I sind inzwischen nahezu abgeschlossen. Seit Ende Februar werden Personen aus der Priorisierungsgruppe II geimpft.
Mit der neuen Impfverordnung vom 08. März können nun die Personen mit Vorerkrankungen, die der Priorisierungsgruppe II zugeordnet sind, von ihren Krankenkassen eine Impfeinladung erhalten. Schon am 08. Februar hat Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard in der wöchentlichen Telefonkonferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister darauf hingewiesen, dass eine flächendeckende Erreichbarkeit der Personen mit Vorerkrankungen nur mit Hilfe der Krankenkassen möglich sei. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „Mir ist es von Beginn an ein großes Anliegen gewesen, ein niedrigschwelliges Einladungssystem einrichten zu können. Ich bin überzeugt davon, dass wir über die direkten Einladungen der Impfberechtigten viele Bremerinnen und Bremer schnell und einfach erreichen können. Dieser pragmatische und schnell umzusetzende Ansatz zeichnet bereits unsere gesamte Impfkampagne aus.“
Zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der AOK Bremen/Bremerhaven, dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, dem Verband der Ersatzkassen e.V., dem Landesverband der Betriebskrankenkassen (BKK Landesverband) und den Privaten Krankenversicherungen konnte nun ein gutes und schnelles Verfahren gefunden werden, sodass bereits die ersten Impfeinladungen an Personen mit Vorerkrankungen verschickt wurden. Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard bedankt sich bei allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit: „Die Zusammenarbeit mit allen Krankenkassen war wirklich gut. Wir ziehen hier jetzt gemeinsam an einem Strang um über diesen Bremer Weg bei den Impfungen weiter mit hoher Geschwindigkeit voranzukommen.“
Um die Impfberechtigten informieren zu können, wurden die relevanten Vorerkrankungen der Priorisierungsgruppe II anhand von ICD10-Codes identifiziert. Alle Krankenkassen erhalten für ihre Versicherten mit den Vorerkrankungen Impftermin-Codes, welche die Krankenkassen dann mit dem Einladungsschreiben der Gesundheitsbehörde versenden. In den kommenden Tagen und Wochen werden die Impfberechtigtem dementsprechend Post von ihren Krankenkassen erhalten und individuelle Impftermine vereinbaren können. „Das von den Kassen versendete Schreiben ersetzt das ärztliche Attest. Die Impfberechtigten sparen sich dadurch den Weg zu ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Gleichzeitig wissen wir, dass wir nicht alle Vorerkrankten durch die Einladungen erreichen können, sicherlich aber den allergrößten Teil“, erläutert Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard das Vorgehen.
Teilweise liegen bei den Krankenkassen nicht alle aktuellen Vorerkrankungsdiagnosen vor oder die Auswahldiagnosen erreichen nicht alle Impfberechtigten. Da die Einladung der Vorerkrankten auch nach Alter gestaffelt durchgeführt wird, wird das Gesundheitsressort öffentlich über den Abschluss der Einladungen bestimmter Alterskohorten informieren.
Die Gruppe der Vorerkrankten umfasst in der Stadt Bremen mehr als 100.000 Personen. Im ersten Schritt werden alle Vorerkrankten im Alter zwischen 79 und 75 Jahren, im weiteren die Altersgruppe zwischen 74 und 70 Jahren, eingeladen werden. Die Einladungen können auf Grund unterschiedlicher Bearbeitungszeiten bei einzelnen Kassen zu unterschiedlichen Zeitpunkten versendet werden. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „Ich bitte Sie alle auch um ein wenig Geduld. Es ist sehr erfreulich, dass wir jetzt endlich mit den Personen mit Vorerkrankungen beginnen können. Gleichzeitig wird es auch hier noch ein paar Wochen dauern, bis wir tatsächlich allen ein Impfangebot machen können. Wichtig bleibt aber, dass Sie sich vorab nicht melden oder registrieren müssen, Ihre Kassen kommen auf Sie zu.“
Sollten anspruchsberechtigte Risiko-Patientinnen und Patienten der jeweiligen Altersgruppen kein Einladungsschreiben über ihre Krankenkasse erhalten, werden sie nach Abschluss der Einladungen über das weitere Verfahren informiert.
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Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen
Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
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