Vertragsärztliche Versorgung

Ersatzkassen fordern mehr und schnellere Arzttermine

Symbolbild: Arzttermin und digitale Terminvergabe

Neben den notwendigen Strukturreformen im Krankenhaussektor und in der Notfallversorgung sehen die Ersatzkassen akuten Handlungsbedarf in der ambulanten Versorgung: Hier bedarf es insbesondere besserer Standards bei der Terminvergabe. Denn Versicherte benötigen zeitnahe Arzttermine. Sie beklagen jedoch häufig zu lange Wartezeiten, gerade auf Termine bei Fachärztinnen und -ärzten. Um diesem Problem zu begegnen, haben die Ersatzkassen einen Maßnahmenkatalog entwickelt. Zu den Forderungen gehören unter anderem: Ausbau der Sprechstundenzeiten, mehr Videosprechstunden, standardmäßige Online-Terminvergabe, bessere Erreichbarkeit der Terminservicestellen. Ziel ist es, Angebote auszubauen und Versicherte in die Lage zu versetzen, sich im Versorgungssystem besser zurecht zu finden.

Die Forderungen im Überblick

1. Besseres Leistungsangebot in der vertragsärztlichen Versorgung

  • Erhöhung der Mindestsprechstundenzeiten für gesetzlich Krankenversicherte (bisher 25 Stunden)
  • Sicherung der konservativen Behandlung durch Festlegung eines Mindestanteils (gerade in den Bereichen mit hohem OP-Anteil wie bei Augenärztinnen und Augenärzten)
  • Jede Arztpraxis muss Patientinnen und Patienten die Möglichkeit bieten, Termine online zu buchen und bei Bedarf Folgerezepte anzufragen. Durch automatische Erinnerungen kann der Anteil nicht wahrgenommener Termine reduziert werden.
  • Jede Arztpraxis muss, sofern medizinisch sinnvoll, selbstständig oder in Kooperation mit anderen ärztlichen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern Videosprechstunden verpflichtend anbieten.
  • Telekonsilien können die Wartezeiten auf eine fachärztliche Behandlung erheblich verkürzen. Ärztinnen und Ärzte sollten daher vor einer Überweisung die Möglichkeiten des Einsatzes von Telekonsilien prüfen. Die Rahmenbedingungen für sektorenübergreifende Telekonsilien müssen verbessert werden, um Expertinnen- und Expertenwissen einfacher zugänglich zu machen, und ihre Vorteile innerhalb der Ärzteschaft stärker kommuniziert werden.

2. Mehr Transparenz über Sprechstunden und Angebote

  • Jede vertragsärztliche Praxis muss auf einer eigenen Website über Sprechstundenzeiten, insbesondere auch zur offenen Sprechstunde, informieren.
  • Die Arztsuchen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) einschließlich Angaben zu Sprechstundenzeiten müssen vereinheitlicht und mit dem Angebot der Terminservicestellen (www.116117.de) verknüpft werden. Die Angebote müssen regelmäßig aktualisiert werden und außerdem um konkrete Angaben zu Schwerpunkten, Weiterbildungen und besonderen Leistungen erweitert werden.
  • Die KV müssen ihre Angebote zur Arztsuche und Terminvermittlung öffentlich breiter bekannt machen.
  • Terminservicestellen und KV-Notfallpraxen sollten einen ständigen Online-Zugriff auf die Praxisverwaltungssysteme haben, damit einfach und schnell freie Termine an Akutpatientinnen und Akutpatienten vermittelt werden können. Gleichzeitig müssen
  • auch die Termine anderer Anbieter wie Doctolib, samedi und Jameda über die Terminservicestellen verfügbar sein.
  • Die Terminservicestellen müssen besser erreichbar sein. Hierzu müssen bundesweite Standards sowie eine Verpflichtung, Wartezeiten etc. auf den Internetseiten zu veröffentlichen, etabliert werden.
  • KV müssen die Einhaltung der Versorgungsaufträge der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte stärker überprüfen. Hierzu muss es einheitliche Vorgaben und höhere Standards geben. Die Ergebnisse müssen im Internet veröffentlicht werden.

3. Bestehende und neue Regelungen konsequenter umsetzen

  • Vertragsärztinnen und Vertragsärzte müssen einen zuvor festgelegten, fachgruppenspezifischen Anteil an freien Terminen an die Terminservicestellen melden.
  • Die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten zu Sprechstunden und Terminvergabe muss mit gesetzlich vorgesehenen Sanktionen durchgesetzt werden. Entsprechende Regelungen zu Honorarkürzungen gibt es bereits heute bei Verstoß gegen Fortbildungspflichten oder fehlender Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI).
  • Die Regelungen zu den Terminservicestellen müssen konkreter gefasst werden: So sollten die KV den Versicherten eine schriftliche Bestätigung ausstellen müssen, wenn sie weder einen Termin in der vertragsärztlichen Versorgung noch im Krankenhaus vermitteln konnten.
  • Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dürfen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) EBM-Leistungen nicht als Selbstzahlerleistungen anbieten (zudem Verbot sogenannter Komfortsprechstunden).

4. Rahmenbedingungen der Versorgung verbessern und Bürokratie abbauen

  • Mehr Delegation und Substitution durch die Stärkung nichtärztlicher Berufsbilder in der Arztpraxis (u. a. Nichtärztliche Praxisassistentinnen und Praxisassistenten (NäPA) und Physician Assistants). Hierzu müssen die Regelungen im Bundesmantelvertrag und im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) überarbeitet werden.
  • Überprüfung des Vergütungssystems, wie mögliche Fehlanreize für medizinisch unnötige Arztbesuche abgebaut werden können
  • Entlastung der Arztpraxen zum Beispiel durch die Entwicklung neuer Verfahren bei der Verordnung von Dauermedikation
Ein Abreißkalender zusammen mit abgerissenen Tagen

Maßnahmenkatalog zum Download Forderungen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) für mehr und schnellere Termine in der vertragsärztlichen Versorgung

Stand: 02.01.2024

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