Das Corona-Notpaket, das die Politik Ende März auf den Weg gebracht hatte, wurde in den Ländern zügig umgesetzt. So war das Gesundheitssystem auf einen möglichen großen Ansturm auf die Arztpraxen und Krankenhäuser vorbereitet. Dabei war das Krankenhausentlastungsgesetz, mit seinen Schutzschirmen für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Ärzte für die Gesundheitsversorgung von besonderer Bedeutung. Spätere Gesetze und Verordnungen zur Entlastung von Reha-Einrichtungen, Heilmittelerbringern und anderen Gesundheitsdienstleistungen kamen hinzu.
Umsetzung in Bremen
Erstes wichtiges Instrument im Umgang mit der Pandemie war die Einrichtung von Anlaufstellen zur Testung von Verdachtsfällen. Im Land Bremen sind die Corona-Ambulanzen Bremen-Mitte (auf dem Messe-Gelände), Bremen-Nord und Bremen-Vahr (Ambulanzen der KV) und die Ambulanz in Bremerhaven Anlaufstellen.
Behandelt werden die positiv getesteten Fälle von den niedergelassenen Ärzten, oder, bei schwererem Verlauf, in den Krankenhäusern. Diese hatten sich schnell vorbereitet und ihre Kapazitäten an Intensivbetten und Beatmungsplätzen teilweise verdoppelt.
Als Reaktion auf die Corona-Krise hat der Rettungsdienst seit dem 23. März ein neues Rettungsmittel für die Stadt Bremen eingeführt. Der „Hanse-Sani“ soll das System von unnötigen Fahrten in die Kliniken entlasten. Dabei fährt ein erfahrener und speziell ausgebildeter Notfallsanitäter Einsatzstellen an, bei denen es nach telefonischem Meldebild in der Leitstelle fraglich ist, ob der Patient in die Klinik gefahren werden muss, oder ob dieser vor Ort versorgt werden kann. Nach ersten Auswertungen wurde bei 68 Prozent der Einsätze kein Transport in ein Krankenhaus durchgeführt; weitere Auswertungen laufen derzeit.
Erwartete Defizite
Abgesagte Operationen, zusätzliches Intensiv-Personal und notwendige Schutzausrüstung haben bei den Krankenhäusern ungeplante Kosten verursacht. In Bremen gehen die Kliniken in diesem Jahr daher von hohen Defiziten aus. Laut Medienberichten erwartet allein die Gesundheit Nord (GeNo) mit ihren vier Häusern 58 Millionen Euro Verlust durch die Corona-Pandemie – zusätzlich zum Jahresdefizit, das bei erwarteten 20 Millionen liegt. Um die Defizite durch die Pandemie aufzufangen, sieht der Schutzschirm für die Krankenhäuser diverse Ausgleichs- und Zuzahlungen vor (siehe Kasten). Derzeit fahren die Kliniken ihren normalen Betrieb Schritt für Schritt wieder hoch.
Auch für die niedergelassenen Ärzte hat sich durch das Corona-Virus vieles verändert. Einerseits sind strenge Hygienekonzepte in den Praxen anzuwenden, um Ansteckungen zu vermeiden. Andererseits gehen derzeit viele Menschen aus Angst vor Ansteckung nicht in die Arztpraxen. Über den Schutzschirm können niedergelassene Ärzte daher Ausgleichszahlungen von den Krankenkassen erhalten. Zusätzlich bekommen die Kassenärztlichen Vereinigungen einen Teil der Kosten für sogenannte „Schwerpunktambulanzen“ erstattet, die mögliche Covid-Erkrankte von den anderen Patienten trennen.
Da es wichtig ist, möglichst viele persönliche Arztbesuche – und damit verbundene Infektionsrisiken zu vermeiden, wurden die Begrenzungsregeln für Videosprechstunden für die Dauer der Pandemie ausgesetzt. Auch in der Psychotherapie können Sprechstunden und Probesitzungen per Videokontakt durchgeführt werden.
Besonders im Bereich der Pflege ist die Einhaltung von Hygienekonzepten wichtig. Wie die einzelnen Ausbruchsgeschehen in Deutschlang gezeigt haben, hat die Verbreitung des Virus hier gravierende Folgen. In Bremen hat es bisher in 14 Einrichtungen Fälle von Corona-Infektionen gegeben. Bei 12 dieser Einrichtungen gilt das Infektionsgeschehen inzwischen als abgeschlossen.
Durch die sich ständig verändernde Lage ergibt sich ein immer wieder wechselnder Handlungsbedarf in allen Versorgungsbereichen. Die Bremer Landesvertretung des vdek ist daher im ständigen Austausch mit den anderen Kassenverbänden, den senatorischen Behörden, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Pflegeeinrichtungen, um weiterhin schnell reagieren zu können.
(erschienen im ersatzkasse.report Bremen Juni 2020)