Corona-Regelungen und Dokumente
Kostenerstattung für ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen bei COVID-19-bedingten Mehraufwendungen und Mindereinnahmen zwischen März 2020 und März 2021
Pflegeeinrichtungen können mithilfe eines Formulars ihre
Mehraufwendungen und Mindereinnahmen angeben und die Richtigkeit der
Angaben erklären. Auf dieser Grundlage zahlen die Pflegekassen die
entsprechenden Erstattungsbeträge aus.
Das ausgefüllte Formular
senden Sie dann bitte an die für Sie zuständige Pflegekasse (siehe Liste
der Ansprechpartner der Pflegekassen in Bremen).
Stand: 06.04.2020
Stand: 01.04.2020
Anzeige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
Ist die pflegerische Versorgung wesentlich beeinträchtigt, muss das der Träger der Pflegeeinrichtung den Pflegekassen umgehend melden. Weitere Informationen und das Formular zur Anzeige finden Sie unter nachfolgenden Dokumenten:
Kostenerstattung von PoC-Antigen-Testungen
Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag erhalten einen finanziellen Ausgleich der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen. Die Kostenerstattungsfestlegungen, das Antragsformular sowie eine Übersicht über die Zuständigkeiten der Pflegekassen erhalten Sie hier.
Stand: 17.12.2020
Stand: 14.12.2020
Stand: 11.12.2020