Pflege

Corona-Regelungen und Dokumente

Vollstationäre Pflege

Kostenerstattung für ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen bei COVID-19-bedingten Mehraufwendungen und Mindereinnahmen zwischen März 2020 und März 2021

Pflegeeinrichtungen können mithilfe eines Formulars ihre Mehraufwendungen und Mindereinnahmen angeben und die Richtigkeit der Angaben erklären. Auf dieser Grundlage zahlen die Pflegekassen die entsprechenden Erstattungsbeträge aus.
Das ausgefüllte Formular senden Sie dann bitte an die für Sie zuständige Pflegekasse (siehe Liste der Ansprechpartner der Pflegekassen in Bremen).

Anzeige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit

Ist die pflegerische Versorgung wesentlich beeinträchtigt, muss das der Träger der Pflegeeinrichtung den Pflegekassen umgehend melden. Weitere Informationen und das Formular zur Anzeige finden Sie unter nachfolgenden Dokumenten:

Kostenerstattung von PoC-Antigen-Testungen

Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag erhalten einen finanziellen Ausgleich der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen. Die Kostenerstattungsfestlegungen, das Antragsformular sowie eine Übersicht über die Zuständigkeiten der Pflegekassen erhalten Sie hier.