Bedarfsplanung

Arzt-Patienten-Gespräch

In Hamburg, wie in anderen Bundesländern auch, steuern die Krankenkassen zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) das Angebot an niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.

Ziel ist die bestmögliche Versorgung der Versicherten durch Haus- und Fachärztinnen und -ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Für die sechs Ersatzkassen nimmt diese Aufgabe der Bedarfsplanung der vdek als Bevollmächtigter wahr.

Es ist Anspruch und Verpflichtung des vdek, zusammen mit den anderen Verbänden der Krankenkassen und der KV Hamburg diese bestmögliche Versorgung sicherzustellen - und eventuelle Versorgungsengpässe so schnell wie möglich zu beheben. Zur Bedarfsplanung haben die Krankenkassenverbände zuletzt im Dezember 2022 im Rahmen der Beantwortung eines Bürgerschaftlichen Ersuchens eine Stellungnahme abgegeben.

Überversorgung in allen Arztgruppen

Wie funktioniert die ärztliche Bedarfsplanung konkret?

Der Deutsche Bundestag hat mit einem Gesetz dem Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen (G-BA) die Aufgabe übertragen, mit Hilfe der sogenannten Bedarfsplanungsrichtlinie die Verteilung von Ärztinnen und Ärzte bevölkerungsbezogen je  KV-Region zu regeln.    

Auf Grundlage der Richtlinie wird in der Planungsregion Hamburg die Zahl der Ärztinnen und Ärzte festgelegt, die für die bedarfsgerechte Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner benötigt wird. Dies erfolgt über die Festlegung eines Verhältnisses von Einwohnern je Arzt (Verhältniszahlen).  

Aus dem Vergleich der Ist- und Sollzahlen berechnet sich der Versorgungsgrad. Ein Versorgungsgrad von 100 Prozent bedeutet, dass genau so viele Ärztinnen und Ärzte zugelassen sind, wie auch benötigt werden. Bei einem Versorgungsgrad von mehr als 110 Prozent ist Überversorgung anzunehmen.

In Hamburg besteht für alle Arztgruppen Überversorgung. Diese ist für jede Arztgruppe individuell vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgestellt. Der Landesausschuss hat Zulassungsbeschränkungen beschlossen und der Planungsbereich Hamburg ist für Neuzulassungen aller Arztgruppen gesperrt. Ärztinnen und Ärzte, die innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in eigener Praxis ambulant tätig werden wollen, können sich nur niederlassen, wenn sie die Praxis eines ausscheidenden Vertragsarztes kaufen.

Sie übernehmen dabei in der Regel nicht nur die Ausstattung der Praxis, auch der Patientenstamm bleibt in großem Umfang der neuen Ärztin oder dem neuen Arzt treu. Der Kauf einer Arztpraxis kann je nach Arztgruppe deutlich mehr als 100.000 Euro kosten, etwa bei Hausärztinnen und Hausärzten. Mit einem Kaufpreis in Höhe von mehreren hunderttausend Euro müssen Interessierte bei spezialisierten Arztgruppen wie zum Beispiel Radiologen rechnen. Der hohe Kaufpreis muss sich auf Dauer refinanzieren. Da der Patientenstamm faktisch mit erworben wird, wird die Praxis in der Regel am selben Standort oder in einer anderen, besser geeigneten Immobilie in großer Nähe zur übernommen Praxis fortgeführt. Das führt dazu, dass die Verteilung der Ärztinnen und Ärzte innerhalb der Planungsregion Hamburg im Wesentlichen unverändert bleibt.

Hamburg ist ein Planungsbezirk ohne weitere Unterteilungen

Grundsätzlich werden fünf Typen von Planungsregionen unterschieden: Eine Planungsregion ist in der Regel identisch mit einem Landkreis. Daher werden ländliche Regionen, die sich selbst versorgen, in zwei Regionstypen unterteilt, die benachbart zu Großstädten liegen und in unterschiedlichem Maß von der medizinischen Versorgung der benachbarten Großstadt profitieren.

Daneben gibt es noch zwei Regionstypen jeweils städtischen Charakters, die in unterschiedlichem Maß das benachbarte Umland mitversorgen. Hamburg gehört wie alle anderen deutschen Großstädte zur Planungsregion Typ 1 und versorgt in einem hohen Maß die Einwohner der umliegenden Landkreise in Schleswig-Holstein und Niedersachsen mit.

Sorge: Zusätzliche Planungsbezirke werden Lage verschlechtern statt verbessern

In der politischen Debatte wird aktuell die Frage aufgeworfen, ob eventuelle Versorgungsengpässe - besonders in sozio-ökonomisch belasteten Stadtteilen - gelöst werden könnten, indem Hamburg in mehrere Planungsbezirke unterteilt wird. Die Krankenkassen sind davon überzeugt, dass sich die Lage in diesen Stadtteilen massiv verschlechtern würde, sollte eine solche "kleinräumige" Bedarfsplanung verwirklicht werden.   

In einer Stellungnahme zur Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens (Drucksache 22/7666) vom Dezember 2022 erläutern die Krankenkassen ihre Position:

Bei einer Einführung neuer Planungsbezirke werden zwar zusätzliche freie Arztsitze geschaffen. Aber dies führt aus Sicht des vdek nicht zu mehr Ärztinnen und Ärzten durch weitere Niederlassungen. Viel wahrscheinlicher ist es, dass bereits bestehende Arztpraxen verlegt werden - aus sozial belasteten in besser situierte Stadtteile. Dieses Szenario ist Grund zur Sorge. Im Ergebnis würde die Maßnahme damit das Gegenteil dessen erreichen, was ursprünglich gewollt war: die gleichmäßigere Verteilung von Ärztinnen und Ärzte über alle Stadtteile. Deshalb halten die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg derzeit unverändert daran fest, dass Hamburg ein Planungsbezirk bleiben soll.