Aktuelle Informationen zum (digitalen) Corona-Impfnachweis in Hamburg

Young vaccinated people using digital health passports. Adult man and woman showing an app in mobile phone. Immunization certificate with qr code on device screen. Green immunity CovPass application.

Wer seinen vollständigen Impfschutz oder die Booster-Impfung nachweisen möchte, hat folgende Möglichkeiten: Mit dem Smartphone über einen digitalen Impfnachweis in einer App (z.B. CovPass-App oder Corona-Warn-App) oder in Papierform über den gelben Impfpass.

Genesene, die nach der Genesung eine einzelne Impfung erhalten haben, können einen digitalen Impfnachweis in Apotheken erhalten.

Hinweis: Digitale Impfzertifikate sind für Reisen innerhalb der EU nur noch neun Monate gültig

Seit dem 1. Februar 2022 sind Corona-Impfzertifikate für Reisen innerhalb der EU für neun Monate gültig. Die Frist beginnt 14 Tage nach der zweiten Impfung. Betroffen sind alle Personen, die noch keine Auffrischungs-Impfung („Booster“) bekommen haben. Der Nachweis über den Booster ist EU-weit vorerst unbegrenzt gültig, so das Bundesgesundheitsministerium.

Update CovPass-App: Angepasste Nummerierung der Zertifikate

Personen, die eine Impfung mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff Janssen erhalten haben, bekommen mit dem Update der CovPass-App des Robert-Koch-Instituts auf die Version 1.21 eine angepasste Nummerierung ihrer Impfzertifikate. Zuletzt waren mehrere Varianten der Nummerierung im Umlauf. Die angepasste Nummerierung lautet: 1/1, 2/1 und 3/1, falls eine Booster-Impfung vorhanden ist.

Wie kann ich meinen Impfstatus nachweisen?

Schriftliche Impfbestätigung: Die schriftliche Impfbestätigung wird nach der Zweitimpfung ausgestellt. Sie reicht nach Ablauf der zweiwöchigen Frist als Nachweis über den vollständigen Impfschutz aus. Auch nach der Booster-Impfung wird eine Impfbestätigung ausgestellt. Weitere Informationen zum vollständigen Impfschutz finden Sie auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts.

Der QR-Code, der auf der Impfbestätigung abgedruckt ist, ist nicht identisch zum QR-Code des digitalen Impfnachweises. Er enthält nur die nötigen persönlichen Angaben in codierter Form.

Digitaler Impfnachweis: Dieses Dokument enthält einen QR-Code, der den Impfstatus angibt. Über die CovPass-App des Robert-Koch-Instituts oder die Corona-Warn-App kann dieser Code eingelesen und so auf dem Smartphone gesichert werden. Restaurants, Fluggesellschaften und andere Dienstleister können diesen Code scannen und so schnell und unkompliziert den Impfstatus überprüfen.  

Gelber Impfpass: Der gelbe Impfpass bleibt weiterhin gültig.

Wie gelange ich an den digitalen Impfnachweis?

Zunächst wird eine Impfbestätigung oder Impfbescheinigung benötigt. In der Regel erhalten Geimpfte diese vom jeweiligen Arzt, der ihre Zweitimpfung durchgeführt hat oder bei der Zweitimpfung im Impfzentrum beziehungsweise bei den Stellen, die Booster-Impfungen durchführen. Auch der gelbe Impfpass bestätigt die Impfung.

In einem nächsten Schritt wird mithilfe der Impfbestätigung in Papierform der digitale Impfnachweis angefordert. Wer im Hamburger Impfzentrum geimpft wurde, kann das über eine eigens eingerichtete Website tun: www.panex-impfzertifikat.de. Um sich zu identifizieren, werden Angaben zur Person, die Nummer der Impfbestätigung und die Chargen-Nummer des Impfstoffes benötigt. Alle diese Daten sind auf der schriftlichen Impfbestätigung zu finden. Im Anschluss kann der digitale Impfnachweis heruntergeladen und zusätzlich über die Smartphone-Kamera in eine der dafür vorgesehenen Apps (CovPass, Corona-Warn-App) eingelesen werden. Der dort angezeigte QR-Code kann dann überall dort vorgezeigt und eingelesen werden, wo der Impfstatus nachgewiesen werden muss.

Weiter besteht die Möglichkeit, sich den digitalen Impfnachweis in einer Apotheke ausstellen zu lassen. Vollständig geimpfte Personen oder Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, können ihre schriftliche Impfbestätigung oder den gelben Impfpass in Verbindung mit einem Ausweisdokument in teilnehmenden Apotheken vorlegen und bekommen dort einen entsprechenden Impfnachweis mit QR-Code ausgestellt.   

Dieser Code kann dann mit der Smartphone-Kamera in eine App (Corona-Warn-App, CovPass-App) eingelesen werden. Die jeweilige App erzeugt daraufhin einen weiteren QR-Code, der nur Auskunft über den Impfstatus gibt, aber keine weiteren persönlichen Informationen enthält. So können diese Daten geschützt werden. Einen Überblick über Apotheken, die diesen Service anbieten, bietet das Portal www.mein-apothekenmanager.de/. Interessierte können z.B. mit ihrer Postleitzahl nach Apotheken in ihrer Umgebung suchen.  

Wer beim Arzt geimpft wurde, soll den digitalen Impfnachweis bei demjenigen Arzt erhalten können, der die Zweitimpfung beziehungsweise die Booster-Impfung durchgeführt hat. Die Praxen sind nicht dazu verpflichtet, den Nachweis auszustellen, wenn sie die Impfung nicht selbst durchgeführt haben. Es wird deshalb dazu geraten, sich vorab beim betreffenden Arzt zu informieren.   

Ab dem 1. Juli 2021 gilt für die EU auch ein digitales Impfzertifikat. Mit dem CovPass setzt Deutschland das europäische Zertifikat in Deutschland um.

Was tun bei Problemen?

Wenn im Impfzentrum oder bei anderen impfenden Stellen Fehler wie falsche Namen oder Impfdaten entstanden sind,  bittet die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg darum, eine entsprechende Mail an die Adresse fragen@hamburg-impft.de zu schicken. Die Daten werden dann korrigiert und können in der korrigierten Version neu ausgedruckt werden.

Genesene, die nach ihrer Genesung einmal geimpft wurden, haben laut der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (RKI) rechtlich denselben Status wie doppelt Geimpfte. Genesene mit einmaliger Impfung können bei den meisten beteiligten Apotheken ebenfalls einen digitalen Nachweis zum Vorzeigen auf dem Handy erhalten.

Wie lange ist der Status von Genesenen gültig?

Der Genesenen-Status ist laut einer Verordnung des RKI nur noch drei Monate gültig. Dann wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen. Außerdem ist der Genesenen-Status frühestens 28 Tage nach Abnahme des positiven Tests gültig.