Elektronische Patientenakte (ePA)

Bei der ePA handelt es sich um eine versichertengeführte, elektronische Akte, deren Nutzung für die Versicherten freiwillig ist. Das Angebot erfolgt durch die jeweilige Krankenkasse. Wer keine Akte möchte, kann gegenüber seiner Krankenkasse widersprechen (Opt-Out-Regelung). Die ePA  soll die medizinische Versorgung verbessern, indem sie einen sicheren und schnellen Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Versicherten und Leistungserbringenden ermöglicht. Sie enthält persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten des Versicherten für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation.

Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken sind verpflichtet, die ePA zu befüllen, sofern der Versicherte nicht widerspricht. Auch Versicherte selbst können Daten in die ePA einstellen, verbergen und auch löschen. Darüber hinaus haben Versicherte weitere Widerspruchsmöglichkeiten im Rahmen der ePA-Nutzung. Die ePA unterliegt dem strengen Zulassungsverfahren der gematik sowie hohen Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit. Zudem wird jeder Zugriff auf die ePA protokolliert. Insgesamt bietet die ePA Versicherten viele Vorteile im Rahmen ihrer medizinischen Versorgung.

Vertiefende Informationen zur elektronischen Patientenakte und zu den verschiedenen Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in unseren Fragen und Antworten zur ePA.

Über die Vorteile der ePA für Versicherte informiert auch die Website des Bundesgesundheitsministeriums.

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