Elektronische Patientenakte (ePA)

Bei der ePA handelt es sich um eine versichertengeführte, elektronische Akte, deren Nutzung für die Versicherten freiwillig ist. Sie enthält persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten des Versicherten für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation. Sowohl der Versicherte selbst als auch Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken können Daten in die ePA einstellen, verarbeiten und auch löschen. Die ePA unterliegt dem strengen Zulassungsverfahren der gematik sowie hohen Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit. Das Angebot erfolgt durch die Krankenkassen.

Mehr zum Thema

  1. Elektronische Gesundheitskarte

    Digitale Versorgung und Telematik

    Der Begriff der Gesundheitstelematik ist ein Kunstwort aus „Gesundheitswesen“, „Telekommunikation“ und „Informatik“. Eine einheitliche Telematikinfrastruktur bildet die Grundlage für einen sicheren Austausch medizinischer Daten und Informationen. Die elektronische Gesundheitskarte ist dabei der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur, sie bindet den Versicherten in die elektronische Kommunikation ein. » Lesen

  2. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    Gesetzentwürfe im Bundeskabinett

    DigiG und GDNG: wichtige Weichenstellungen für digitalisiertes Gesundheitswesen

    Am 30. August ist die Verabschiedung der Entwürfe für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) durch das Bundeskabinett „Die Bundesregierung stellt mit den beiden Gesetzesvorhaben entscheidende Weichen, um der Digitalisierung des Gesundheitswesens den nötigen Schub zu geben”, betont vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. » Lesen

  3. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    Gesundheitsdatennutzungsgesetz

    Gezielte Unterstützung der Versicherten: Krankenkassen benötigen mehr Befugnisse bei Datennutzung

    Zum Referentenentwurf für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) betont Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Wichtig ist, dass die Krankenkassen mehr Befugnisse erhalten, Daten für die gezielte Beratung ihrer Versicherten zu verwenden“. Der ansonsten zu begrüßende Entwurf sollte in diesem Punkt nachgebessert werden, so Elsner. » Lesen

  4. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    BMG-Fachanhörung zum Digital-Gesetz

    Benutzerfreundlichkeit entscheidend für Erfolg von ePA, eRezept und Co

    Am 1. August findet die Fachanhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) statt. Das Gesetz bietet die „Chance, dem deutschen Gesundheitswesen einen kräftigen Digitalisierungsschub zu verleihen“, hebt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner hervor. Wichtig sei, dass der Fokus auf der Benutzerfreundlichkeit liege. » Lesen

  5. Ein Sitzungstisch, auf dem Stift, Papier und Brille liegen
    Referentenentwurf DigiG

    Digital-Gesetz liefert gute Ansätze für Digitalisierungsschub

    Der Referentenentwurf für ein neues Digital-Gesetz liefert aus Sicht der Ersatzkassen gute Ansätze, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Entscheidend dabei sei, dass die Nutzerfreundlichkeit im Fokus bleibe, betont Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter des Vorstandes des vdek: „Nur wenn die Handhabung der digitalen Features einfach ist, bringen sie einen echten Mehrwert für die Versicherten und Leistungserbringer.“ » Lesen