
Elektronische Patientenakte (ePA)
Bei der ePA handelt es sich um eine versichertengeführte, elektronische Akte, deren Nutzung für die Versicherten freiwillig ist. Das Angebot erfolgt durch die jeweilige Krankenkasse. Wer keine Akte möchte, kann gegenüber seiner Krankenkasse widersprechen (Opt-Out-Regelung). Die ePA soll die medizinische Versorgung verbessern, indem sie einen sicheren und schnellen Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Versicherten und Leistungserbringenden ermöglicht. Sie enthält persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten des Versicherten für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation.
Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken sind verpflichtet, die ePA zu befüllen, sofern der Versicherte nicht widerspricht. Auch Versicherte selbst können Daten in die ePA einstellen, verbergen und auch löschen. Darüber hinaus haben Versicherte weitere Widerspruchsmöglichkeiten im Rahmen der ePA-Nutzung. Die ePA unterliegt dem strengen Zulassungsverfahren der gematik sowie hohen Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit. Zudem wird jeder Zugriff auf die ePA protokolliert. Insgesamt bietet die ePA Versicherten viele Vorteile im Rahmen ihrer medizinischen Versorgung.
Vertiefende Informationen zur elektronischen Patientenakte und zu den verschiedenen Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in unseren Fragen und Antworten zur ePA.
Über die Vorteile der ePA für Versicherte informiert auch die Website des Bundesgesundheitsministeriums.
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Digitalisierung im Gesundheitswesen
Elektronische Patientenakte (ePA) für alle
2025 startet die „ePA für alle“: Mussten Versicherte ihre elektronische Patientenakte (ePA) bislang selbst beantragen, erhalten sie diese seit dem 15. Januar automatisch. Los geht es in zwei Modellregionen. » Lesen
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Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist die Nachfolgerin der Krankenversichertenkarte und seit dem 1.1.2014 der allein gültige Versicherungsnachweis. » Lesen
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FAQ Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die elektronische Gesundheitskarte ist ein wichtiger Baustein der Modernisierung und Digitalisierung des Gesundheitswesens. Mit dem begonnenen Aufbau einer dafür notwendigen Telematikinfrastruktur sind zahlreiche Möglichkeiten verbunden, die medizinische Versorgung der Versicherten weiter zu verbessern. » Lesen
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Digitale Versorgung und Telematik
Der Begriff der Gesundheitstelematik ist ein Kunstwort aus „Gesundheitswesen“, „Telekommunikation“ und „Informatik“. Eine einheitliche Telematikinfrastruktur bildet die Grundlage für einen sicheren Austausch medizinischer Daten und Informationen. Die elektronische Gesundheitskarte ist dabei der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur, sie bindet den Versicherten in die elektronische Kommunikation ein. » Lesen
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Gesetzentwürfe im Bundeskabinett
DigiG und GDNG: wichtige Weichenstellungen für digitalisiertes Gesundheitswesen
Am 30. August ist die Verabschiedung der Entwürfe für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) durch das Bundeskabinett „Die Bundesregierung stellt mit den beiden Gesetzesvorhaben entscheidende Weichen, um der Digitalisierung des Gesundheitswesens den nötigen Schub zu geben”, betont vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. » Lesen
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Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Gezielte Unterstützung der Versicherten: Krankenkassen benötigen mehr Befugnisse bei Datennutzung
Zum Referentenentwurf für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) betont Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Wichtig ist, dass die Krankenkassen mehr Befugnisse erhalten, Daten für die gezielte Beratung ihrer Versicherten zu verwenden“. Der ansonsten zu begrüßende Entwurf sollte in diesem Punkt nachgebessert werden, so Elsner. » Lesen
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BMG-Fachanhörung zum Digital-Gesetz
Benutzerfreundlichkeit entscheidend für Erfolg von ePA, eRezept und Co
Am 1. August findet die Fachanhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) statt. Das Gesetz bietet die „Chance, dem deutschen Gesundheitswesen einen kräftigen Digitalisierungsschub zu verleihen“, hebt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner hervor. Wichtig sei, dass der Fokus auf der Benutzerfreundlichkeit liege. » Lesen