Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist die Nachfolgerin der Krankenversichertenkarte und seit dem 1.1.2014 der allein gültige Versicherungsnachweis. » Lesen
Bei der ePA handelt es sich um eine versichertengeführte, elektronische Akte, deren Nutzung für die Versicherten freiwillig ist. Das Angebot erfolgt durch die jeweilige Krankenkasse. Wer keine Akte möchte, kann gegenüber seiner Krankenkasse widersprechen (Opt-Out-Regelung). Die ePA soll die medizinische Versorgung verbessern, indem sie einen sicheren und schnellen Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Versicherten und Leistungserbringenden, wie z.B. Arztpraxen, Krankenhäusern oder Apotheken, ermöglicht. Sie enthält persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten des Versicherten für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation.
Bestimmte Leistungserbringereinrichtungen im deutschen Gesundheitswesen sind verpflichtet, Daten in die ePA einzustellen, sofern der Versicherte nicht widerspricht. Dazu gehören Befundbericht, Laborbefunde oder elektronische Arztbriefe. Auf Versicherten-Wunsche können weitere Daten, wie DMP-Daten oder eAU-Bescheinigungen ergänzt werden. Auch Versicherte selbst können Daten in die ePA einstellen, verbergen und auch löschen. Darüber hinaus haben Versicherte weitere Widerspruchsmöglichkeiten im Rahmen der ePA-Nutzung. Die ePA unterliegt dem strengen Zulassungsverfahren der gematik sowie hohen Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit. Zudem wird jeder Zugriff auf die ePA protokolliert. Insgesamt bietet die ePA Versicherten viele Vorteile im Rahmen ihrer medizinischen Versorgung.
Vertiefende Informationen zur elektronischen Patientenakte und zu den verschiedenen Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in unseren Fragen und Antworten zur ePA.
Über die Vorteile der ePA für Versicherte informiert auch die Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist die Nachfolgerin der Krankenversichertenkarte und seit dem 1.1.2014 der allein gültige Versicherungsnachweis. » Lesen
2025 startet die „ePA für alle“: Mussten Versicherte ihre elektronische Patientenakte (ePA) bislang selbst beantragen, erhalten sie diese seit dem 15. Januar automatisch. Los geht es in zwei Modellregionen. » Lesen
Beim vdek-Forum auf dem Hauptstadtkongress diskutierten Politik, Selbstverwaltung und Digitalwirtschaft über Chancen und Voraussetzungen für eine gelingende Digitalisierung im Gesundheitswesen. Im Fokus stand die elektronische Patientenakte (ePA) als zentrales Element – von der Primärversorgung bis zum Rettungsdienst. » Lesen
Die elektronische Gesundheitskarte ist ein wichtiger Baustein der Modernisierung und Digitalisierung des Gesundheitswesens. Mit dem begonnenen Aufbau einer dafür notwendigen Telematikinfrastruktur sind zahlreiche Möglichkeiten verbunden, die medizinische Versorgung der Versicherten weiter zu verbessern. » Lesen
Der Begriff der Gesundheitstelematik ist ein Kunstwort aus „Gesundheitswesen“, „Telekommunikation“ und „Informatik“. Eine einheitliche Telematikinfrastruktur bildet die Grundlage für einen sicheren Austausch medizinischer Daten und Informationen. Die elektronische Gesundheitskarte ist dabei der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur, sie bindet den Versicherten in die elektronische Kommunikation ein. » Lesen
Am 30. August ist die Verabschiedung der Entwürfe für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) durch das Bundeskabinett „Die Bundesregierung stellt mit den beiden Gesetzesvorhaben entscheidende Weichen, um der Digitalisierung des Gesundheitswesens den nötigen Schub zu geben”, betont vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. » Lesen