
Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist die Nachfolgerin der Krankenversichertenkarte und seit dem 1.1.2014 der allein gültige Versicherungsnachweis. » Lesen
Bei der ePA handelt es sich um eine versichertengeführte, elektronische Akte, deren Nutzung für die Versicherten freiwillig ist. Sie enthält persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten des Versicherten für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation. Sowohl der Versicherte selbst als auch Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken können Daten in die ePA einstellen, verarbeiten und auch löschen. Die ePA unterliegt dem strengen Zulassungsverfahren der gematik sowie hohen Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit. Das Angebot erfolgt durch die Krankenkassen.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist die Nachfolgerin der Krankenversichertenkarte und seit dem 1.1.2014 der allein gültige Versicherungsnachweis. » Lesen
Der Begriff der Gesundheitstelematik ist ein Kunstwort aus „Gesundheitswesen“, "Telekommunikation" und "Informatik". Eine einheitliche Telematikinfrastruktur bildet die Grundlage für einen sicheren Austausch medizinischer Daten und Informationen. Die elektronische Gesundheitskarte ist dabei der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur, sie bindet den Versicherten in die elektronische Kommunikation ein. » Lesen
„Die digitale Versorgung der Versicherten wird künftig deutlich verbessert, das Gesundheitswesen moderner und innovativer.“ So kommentierte vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner den Referentenentwurf zum „Digitale Versorgung-Gesetz" (DVG). Ziel des Entwurfs ist eine schnellere Implementierung digitaler Lösungen und eine Verbesserung der dafür notwendigen Infrastruktur zum Nutzen der Patienten. » Lesen