Sozialwahlen bei den Ersatzkassen
Die Sozialwahl ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. 2017 fand sie zum zwölften Mal statt, der nächste Termin ist 2023.
Sozialwahlen 2023 auch online
Die gesetzlichen Krankenkassen können die Sozialwahlen 2023 auch online durchführen. „Mit dem Erlass einer Online-Wahl-Verordnung hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur fakultativen Online-Stimmabgabe bei den nächsten Sozialwahlen 2023 gesetzt“, erklärte vdek-Verbandsvorsitzender Uwe Klemens anlässlich der Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesgesetzblatt. Diese enthält sicherheitstechnische und organisatorische Vorgaben und Prozesse, die notwendig sind, um eine Stimmabgabe auch über das Internet sicher vorzunehmen. Dabei geht es um Fragen zur Vorbereitung der Stimmabgabe per Online-Wahl (zum Beispiel Erstellung Wählerverzeichnis, Wahlzeitraum), um Fragen zur konkreten Durchführung der Online-Wahl (zum Beispiel Stimmabgabe, Authentisierung), um die Ermittlung der Wahlergebnisse und um die Nachbereitung der Wahl. Ergänzend zu der Rechtsverordnung wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Richtlinie über die technischen Rahmenbedingungen und Datensicherheitskonzepte vorlegen. Verordnung und technische Richtlinie stellen die Grundlage für die europaweite Ausschreibung des Online-Wahlsystems bei einem externen Dienstleister dar.
Sozialwahlen 2017: Eine Million Wähler mehr
Bei der Sozialwahl 2017 haben 15,3 Millionen Versicherte der Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung ihre Stimme abgegeben – über eine Million mehr als bei den vorherigen Wahlen 2011. Im Jahr 2011 konnten die Ersatzkassen in ihren Urwahlen die Zahl der abgegebenen Stimmen um 855.000 Stimmen auf 6,44 Millionen Stimmen steigern. Die durchschnittliche Wahlbeteiligung der Ersatzkassen lag 2017 bei 30,47 Prozent. Für die Vertreter der Selbstverwaltung bei den Ersatzkassen bedeuten diese guten Ergebnisse ein starkes Mandat für ihre ehrenamtliche Arbeit im Interesse der Versicherten in den nächsten sechs Jahren.
Insgesamt waren bei den Ersatzkassen 21,3 Millionen Versicherte wahlberechtigt. Dies waren 3,2 Millionen Versicherte mehr als 2011 mit 18,1 Millionen Wahlberechtigten. Hier zeigt sich der starke Zuwachs an Versicherten für die Ersatzkassen in den vergangenen Jahren. Die neu gewählten Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte haben für die neue Wahlperiode der Selbstverwaltung bis 2023 inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Die Arbeit der Gremien hat großes Gewicht: Ihre ehrenamtlichen Mitglieder verabschieden die milliardenschweren Haushalte der Ersatzkassen und entscheiden in wichtigen Fragen mit, wenn es um den Kurs der Sozialversicherungsträger geht.