Die Sozialwahlen sind hinsichtlich der Zahl der Wahlberechtigten nach den Bundestags- und Europawahlen die drittgrößten Wahlen in Deutschland. Bei den Sozialwahlen wählen die Versicherten und Arbeitgeber alle sechs Jahre ihre eigenen Vertreter in die Gremien der Sozialversicherungsträger. Bei den Ersatzkassen sind dies die sogenannten Verwaltungsräte. Sie sind die wichtigsten Gremien der Selbstverwaltung der Krankenkassen und setzen sich in unterschiedlichen Anteilen aus Vertretern der Versicherten und Vertretern der Arbeitgeber zusammen. Der Verwaltungsrat der HEK wird traditionell nur durch Versichertenvertreter gebildet.
In den Verwaltungsräten treffen die Selbstverwalter zentrale Grundsatzentscheidungen. Bei den Krankenkassen benennen die Verwaltungsräte zum Beispiel Experten für die Widerspruchsausschüsse, entwickeln Satzungsleistungen und verantworten wichtige Finanzentscheidungen. Der Verwaltungsrat wählt und kontrolliert den Vorstand und verabschiedet den Haushalt der Krankenkasse, mit dem die Leistungen für die Versicherten finanziert werden.
Urwahlen oder Friedenswahlen
Bei den Sozialwahlen wird zwischen Urwahlen mit Wahlhandlung und Wahlen ohne Wahlhandlung, sogenannten Friedenswahlen, unterschieden. Wahlen ohne Wahlhandlung finden statt, wenn nur eine Liste zur Wahl antritt oder die Anzahl der Kandidaten die Zahl der zu vergebenden Sitze nicht übersteigt. Dann gelten die Kandidaten ohne Wahlhandlung als gewählt. Bei den Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bund werden die Versichertenvertreter traditionell durch Urwahlen bestimmt, so dass die Versicherten ihre Vertreter direkt über eine Briefwahl bestimmen.