Sozialwahlen

Logo Sozialwahl: Parlamente der Selbstverwaltung für Rente und Gesundheit

Die Sozialwahlen sind hinsichtlich der Zahl der Wahlberechtigten nach den Bundestags- und Europawahlen die drittgrößten Wahlen in Deutschland. Bei den Sozialwahlen wählen die Versicherten und Arbeitgeber alle sechs Jahre ihre eigenen Vertreter in die Gremien der Sozialversicherungsträger. Bei den Ersatzkassen sind dies die sogenannten Verwaltungsräte. Sie sind die wichtigsten Gremien der Selbstverwaltung der Krankenkassen und setzen sich in unterschiedlichen Anteilen aus Vertretern der Versicherten und Vertretern der Arbeitgeber zusammen. Der Verwaltungsrat der HEK wird traditionell nur durch Versichertenvertreter gebildet.

In den Verwaltungsräten treffen die Selbstverwalter zentrale Grundsatzentscheidungen. Bei den Krankenkassen benennen die Verwaltungsräte zum Beispiel Experten für die Widerspruchsausschüsse, entwickeln Satzungsleistungen und verantworten wichtige Finanzentscheidungen. Der Verwaltungsrat wählt und kontrolliert den Vorstand und verabschiedet den Haushalt der Krankenkasse, mit dem die Leistungen für die Versicherten finanziert werden.

Urwahlen oder Friedenswahlen

Bei den Sozialwahlen wird zwischen Urwahlen mit Wahlhandlung und Wahlen ohne Wahlhandlung, sogenannten Friedenswahlen, unterschieden. Wahlen ohne Wahlhandlung finden statt, wenn nur eine Liste zur Wahl antritt oder die Anzahl der Kandidaten die Zahl der zu vergebenden Sitze nicht übersteigt. Dann gelten die Kandidaten ohne Wahlhandlung als gewählt. Bei den Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bund werden die Versichertenvertreter traditionell durch Urwahlen bestimmt, so dass die Versicherten ihre Vertreter direkt über eine Briefwahl bestimmen.

Logo Sozialwahl 2017: Für Rente und Gesundheit

2017 fanden Urwahlen bei fünf von sechs Ersatzkassen statt: Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk - Handelskrankenkasse. Gemeinsam riefen sie zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland mehr als 51 Millionen Wahlberechtigte auf, ihre Stimme abzugeben.

2017 zwei Wahltermine bei den Ersatzkassen

Anders als bei den Wahlen im Jahr 2011 gab es für die Ersatzkassen 2017 zwei Wahltermine. Bei TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk lief die Sozialwahl bis zum 31. Mai 2017. Mitglieder der BARMER waren bis zum 4. Oktober aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Ihnen wurden die Wahlunterlagen Anfang September 2017 zugestellt. Hintergrund für diesen zweiten Wahltermin war eine wichtige Kompetenz der Selbstverwaltung: die Entscheidung über Fusionen mit anderen Versicherungsträgern. Die Verwaltungsräte der BARMER GEK und der Deutschen BKK haben im März 2016 entschieden, zum Januar 2017 zur neuen BARMER zu fusionieren. Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Fristen für die Wahlen war der Wahltag der neuen BARMER auf den 4. Oktober 2017 festgelegt worden.

Wahlergebnisse Sozialwahl 2017: