Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), auch „Apps auf Rezept“ genannt, sind medizinische Apps für Smartphone und Tablet oder Webanwendungen im Browser. Ziel dieser Anwendungen ist es unter anderem, Erkrankungen zu erkennen und zu lindern. Hersteller von DiGA müssen den Nachweis der Wirksamkeit erbringen, welcher bei Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft wird. Alle zugelassenen Anwendungen werden in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen und damit von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Für die Nutzung einer DiGA erhalten Versicherte einen Freischaltcode über ihre Krankenkasse. Dazu muss eine Verordnung vom Arzt oder Psychotherapeuten vorliegen. Versicherte können eine DiGA aus dem Verzeichnis auch direkt bei der Krankenkasse beantragen, sofern die medizinische Indikation nachgewiesen ist.
Der Begriff der Gesundheitstelematik ist ein Kunstwort aus „Gesundheitswesen“, „Telekommunikation“ und „Informatik“. Eine einheitliche Telematikinfrastruktur bildet die Grundlage für einen sicheren Austausch medizinischer Daten und Informationen. Die elektronische Gesundheitskarte ist dabei der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur, sie bindet den Versicherten in die elektronische Kommunikation ein. » Lesen
Wo kann die Liste der zugelassenen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) eingesehen werden? Wie erfolgt die Zulassung einer DiGA? Wie ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geregelt? Wie erhalten die Versicherten eine DiGA? » Lesen
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) kommen bei den Versicherten gut an. Seit der ersten Verordnung vor einem Jahr bis Ende September 2021 gaben die Ersatzkassen über 24.000 Zugangscodes aus. „Die Corona-Pandemie führt vor Augen, wie wichtig es ist, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen“, betont vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. » Lesen