Ersatzkassen gegen überhöhte Förderung der BZgA im Präventionsgesetz:

Schuster bleib bei deinen Leisten!

Aus Sicht der Landesvertretung der Ersatzkassen ist die im Präventionsgesetz geplante Bezuschussung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Höhe von einem halben Euro je Versicherten ein falsches Signal.

„Die BZgA leistet sehr gute Arbeit bei der Aufklärung der Bevölkerung und in Informationskampagnen, aber sie verfügt nicht über die notwendigen Strukturen, um gesundheitsfördernde Projekte in der Fläche durchzuführen“, so Ersatzkassenchef Karl Nagel.

 

Insofern sind die vorgesehenen Zuwendungen an die BZgA, immerhin ein  Viertel der gesamten GKV-Mittel für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten, nicht sachgerecht.

„Nach der bewährten Devise – Schuster, bleib bei deinen Leisten  - sollte sich die Bundeszentrale auf ihre Kernkompetenz konzentrieren – das ist die Aufklärung“, so Nagel weiter.

 

Präventionsprojekte in den Regionen zu konzipieren und zu steuern ist eine Aufgabe der Selbstverwaltung und der Akteure vor Ort und kann nicht zentralistisch dirigiert werden. Das sieht im Übrigen auch der Bundesrat so, der eine deutliche Kürzung der BZgA-Mittel empfiehlt.

 

„Ich hoffe sehr“, so Nagel abschließend, „dass auch unsere Landesregierung ihr Veto in dieser Sache einlegt, damit das Präventionsgesetz geändert wird und die Gelder da ankommen, wo sie dringender benötigt werden.“

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
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