GKV Selbsthilfeförderung in Mecklenburg-Vorpommern deutlich aufgestockt – von 930.000 Euro in 2015 auf rund 1,5 Mio. Euro in 2016

Der pro gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehende Betrag für die Selbsthilfe in Mecklenburg-Vorpommern wurde in diesem Jahr deutlich angehoben. Von 930.000 Euro im Jahr 2015 auf aktuell rund 1,5 Millionen Euro. Somit steht in diesem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern ein um 64 Prozent höherer Gesamtförderbetrag zur Verfügung. Auf die kassenartenübergreifende Pauschalförderung entfällt dabei ein Anteil von rund 718.000 Euro.

Neue regionale Selbsthilfegruppen in Mecklenburg-Vorpommern, die sich in diesem Jahr gegründet haben, können daher noch bis zum 1. September 2016 einen Antrag auf Fördermittel aus der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung bei der ARGE Selbsthilfeförderung M-V stellen.

Die überwiegend ehrenamtliche Selbsthilfe ist eine wichtige und notwendige Ergänzung der professionellen Angebote im gesundheitlichen Versorgungsbereich. Allein in Mecklenburg-Vorpommern engagieren sich mehrere tausend Menschen in Selbsthilfegruppen oder -organisationen. Die Selbsthilfekontaktstellen im Land dienen als Anlaufpunkte für Selbsthilfegruppen und ihre Mitglieder. Sie unterstützen unter anderem bei der Beantragung der Fördermittel.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite www.selbsthilfe-mv.de

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com