Ersatzkassen zum „Numerus Clausus“ für das Medizinstudium:

Universitäten könnten auch heute schon stärker differenzieren!

Aus Sicht der Landesvertretung der Ersatzkassen ist die angekündigte verfassungsrechtliche Überprüfung des stark auf die Abiturnote fixierten „Numerus Clausus“ im Medizinstudium absolut sinnvoll und dringend notwendig.

Soziale Eignung und Erfahrungen stärker berücksichtigen

„Allerdings könnten auch heute schon alle Universitäten in den ihnen zugestandenen Zulassungsbedingungen individuelle Voraussetzungen wie soziale Eignung, das Ergebnis des so genannten Medizinertestes oder bereits erworbene Erfahrungen im medizinischen Sektor stärker berücksichtigen“, so Kirsten Jüttner, vdek-Chefin in Mecklenburg-Vorpommern.

Nur Abi-Noten zu einseitig

Nach dem Vergabeschlüssel der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) müssen die Universitäten 20 Prozent der Plätze an die Bewerber mit dem besten Abitur vergeben. Diese Anforderung ist übrigens gegenüber 1999 (1,6 – 2,2) auf heute 1,0 bis 1,2 exorbitant gestiegen.

Das zweite Fünftel ist für die Bewerber vorbehalten, die sich in sogenannten „Wartesemestern“ befinden. Allerdings durften diese ursprünglich per Gesetz nicht länger als die Regelstudienzeit von 12 Semestern (6 Jahre) andauern. Heute beträgt die Wartezeit bereits bis zu 15 Semester – auch damit dürfte sich das Verfassungsgericht auseinandersetzen.

Für die anderen 60 Prozent der Bewerber können die Universitäten und Hochschulen auch heute schon eigene, sprich auch andere Kriterien festlegen. Aber hier wird nach einer Studie des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) in 80 Prozent aller Fälle wiederum auf die Abiturnote abgestellt.

Ärzte mit fachlicher und sozialer Kompetenz wichtig

„Wir würden uns wünschen, wenn unsere beiden Universitäten im Land diesen Spielraum ausnutzen, damit geeignete Studienbewerber ein Studienplatz erhalten. Das muss dann nicht unbedingt der 1,0-Abiturient sein, sondern zum Beispiel jemand, der bereits eine gewisse fachliche und soziale Kompetenz erworben hat und nach dem Studium als Arzt oder Ärztin in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten möchte“, so Jüttner.

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com