Eines der gesundheitspolitischen Hauptthemen der kommenden Jahre wird die Reformierung der Krankenhausversorgung sein. Die ab 2022 veröffentlichten Empfehlungen der „Regierungskommission Krankenhaus“ waren aus Sicht des Verbandes der Ersatzkassen e. V. ein richtiger Ansatz. So ist etwa der vorgeschlagene Umbau der Krankenhausstrukturen nach Versorgungsstufen, denen dann jeweils Leistungsgruppen zugeordnet werden, ausdrücklich zu begrüßen.
Das entsprechende Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) trat am 1. Januar 2025 in Kraft.
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das im März 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde und inzwischen in Kraft getreten ist, wurde die Krankenhausreform an verschiedenen Stellen angepasst und ihre praktische Umsetzung erleichtert.
Aus Kassensicht besonders positiv ist, dass der Bund seiner Finanzierungsverantwortung für die Neustrukturierung der Krankenhausstrukturen nun doch nachkommen will. Dazu wird der bisher der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugeschriebene Anteil am Transformationsfonds (25 Milliarden Euro über zehn Jahre) über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert. Kritisch aus Sicht der Ersatzkassen ist, dass die im KHAG vorgesehenen vielfachen Ausnahmeregelungen dazu führen könnten, dass die Krankenhausreform das Ziel eines nachhaltigen Umbaus der Krankenhauslandschaft nicht in erforderlichem Umfang erreicht.
Der vdek beteiligt sich weiterhin aktiv an der Debatte, wie die Krankenhausstrukturen der Zukunft auszusehen haben. Große Bedeutung werden dabei der Qualitätsverbesserung durch Leistungskonzentration, der Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung sowie der sektorenübergreifenden Bedarfsplanung beigemessen. Über allem steht das Ziel einer qualitativ hochwertigen und zugleich bedarfsgerechten Versorgung.