Eines der gesundheitspolitischen Hauptthemen der kommenden Jahre wird die Reformierung der Krankenhausversorgung sein. Die ab 2022 veröffentlichten Empfehlungen der „Regierungskommission Krankenhaus“ waren aus Sicht des Verbandes der Ersatzkassen e. V. ein richtiger Ansatz. So ist etwa der vorgeschlagene Umbau der Krankenhausstrukturen nach Versorgungsstufen, denen dann jeweils Leistungsgruppen zugeordnet werden, ausdrücklich zu begrüßen.
Vor dem Hintergrund stark auseinanderklaffender Vorstellungen über die Ziele der Reform zwischen Bund und Ländern wurde das entsprechende Gesetz im weiteren Verlauf als nicht zustimmungspflichtig angelegt. Im April 2024 wurde schließlich der Referentenentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) öffentlich. Dieser sieht die Einrichtung eines Transformationsfonds vor, der jeweils zur Hälfte aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen und durch die Länder gespeist werden soll. Die Ersatzkassen lehnen diese Finanzierung von Aufgaben der allgemeinen Daseinsvorsorge, zu denen eine Reform von Krankenhausstrukturen ausdrücklich gehört, aus Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab.
Wichtig bleibt: Eine Krankenhausreform sollte aus einer Struktur- und einer Finanzierungsreform bestehen. Idealerweise werden erst die nötigen Strukturen definiert und dann die dafür notwendige Finanzierung gestaltet. Der vdek beteiligt sich aktiv an der Debatte, wie die Krankenhausstrukturen der Zukunft auszusehen haben. Große Bedeutung werden dabei der Qualitätsverbesserung durch Leistungskonzentration, der Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung sowie der sektorenübergreifenden Bedarfsplanung beigemessen. Über allem steht das Ziel einer qualitativ hochwertigen und zugleich bedarfsgerechten Versorgung.