Hospize

Die Hospizarbeit verfolgt das Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und an ihren Bedürfnissen orientiertes Leben bis zum Tod zu ermöglichen.

Stationäre Hospize

Sofern eine ambulante Palliativversorgung im Haushalt oder in der Familie des Versicherten nicht geleistet werden kann, übernehmen stationäre Hospize die palliativ-pflegerische und pflegerische Versorgung.

Ambulante Hospizförderung

Bei der ambulanten Hospizarbeit unterstützen Ehrenamtliche schwerstkranke Menschen, die die letzte Zeit ihres Lebens in gewohnter häuslicher Umgebung verbringen möchten. Möglich wird das Engagement der Ersatzkassen durch das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz, das 2002 in Kraft trat.

Seit 2003 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Förderbeträge für ambulante Hospizdienste durch die Ersatzkassen in Niedersachsen zu verzeichnen. Für das Jahr 2025 stellen die Ersatzkassen für die ambulante Hospizarbeit landesweit mit rund 4,54 Millionen Euro bereit. Sie tragen damit in erheblichem Maße zu einer flächendeckenden Versorgung der Versicherten mit ambulanten Hospizdiensten bei.

 

Die Antragstellung erfolgt über die KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Nord. Bei Fragen zur Antragstellung sowie zur Einreichung des Förderantrags wenden Sie sich bitte an:

KNAPPSCHAFT
Regionaldirektion Nord - Kranken- und Pflegeversicherung
Vertragsbereich Niedersachsen
Siemensstraße 7
30173 Hannover
E-Mail: vertrag.hannover@kbs.de