Stationäre Pflege
Hier finden Sie allgemeine Informationen sowie Antragsunterlagen zur Zulassung von stationären Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zum Zulassungsverfahren
Vollstationäre Pflege
Die Pflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, deren pflegerische Versorgung langfristig nicht über die ambulante Pflege in der Häuslichkeit bzw. über teilstationäre Pflegeangebote sichergestellt werden kann, eine dauerhafte Versorgungsalternative.
Vergütung in der vollstationären Pflege
Vergütungszuschläge gemäß § 84 Abs. 8 SGB XI
Für Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 43b SGB XI können gemäß § 84 Abs. 8 SGB XI Vergütungszuschläge beantragt werden.
Vollstationäre Pflege der Phase F
Die Pflege in vollstationären Einrichtungen der Phase F bietet Menschen mit schweren und schwersten Hirnschädigungen, die derzeit nicht oder nicht ausreichend rehabilitationsfähig sind, langfristige bzw. dauerhafte pflegerische, soziale und therapeutische Hilfen im Zusammenhang mit schweren neurologischen Schädigungen und damit verbundenen sekundären Folgeschäden.
Teilstationäre Pflege
Die Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege ergänzt und stärkt die ambulanten Pflegeangebote. Sie ermöglicht Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit.
Kurzzeitpflege
Angebote der Kurzzeitpflege bieten pflegebedürftigen Menschen für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in Krisensituationen, in denen die ambulante bzw. teilstationäre Pflege (noch) nicht sichergestellt werden kann, eine Versorgungsalternative zur Vermeidung der dauerhaften vollstationären Pflege.