Hospiz- und Palliativversorgung

Förderung der Netzwerkkoordination von Hospiz- und Palliativnetzwerken nach § 39 d SGB V

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sowie die Kreise und kreisfreien Städte fördern gemäß § 39 d SGB V die Koordination in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator. Grundsätzlich ist in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Netzwerk zu fördern, um die Netzwerkarbeit in der Region zu konzentrieren.

Ziel der Förderung ist der Aufbau und die Unterstützung von Netzwerken unter Einbeziehung bestehender Versorgungsstrukturen.

Im Saarland übernimmt der Verband der Ersatzkassen die Bearbeitung der Anträge für die Förderung der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen für alle Landkreise.