Stationäre Pflege
Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber/nachts (teilstationär) versorgt werden.
Zulassung für Pflegeheime
Pflegeheime benötigen zur Abrechnung mit den Pflegekassen eine Zulassung (Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI). Um einen Versorgungsvertrag zu beantragen, ist die Zusendung des ausgefüllten Strukturerhebungsbogens sowie der dort aufgeführten Unterlagen erforderlich.
Vollstationäre Pflege
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreichend ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt.
Teilstationäre Pflege
Pflegebedürftige haben (gem. § 41 SGB XI) Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Kurzzeitpflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 auf Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim). Dies gilt für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsleistungen in stationären Pflegeeinrichtungen
Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung (§ 84 Abs. 8 und § 85 Abs. 8), die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht. Informationen zu Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen sind in der die Richtlinie für Betreuungskräfte zu finden, die hier heruntergeladen werden kann.