Pflegeberatung

Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkt Rheinland-Pfalz

Die Pflegestützpunkte im Saarland bieten flächendeckend eine wohnortnahe Beratung an. Sie werden gemeinschaftlich von den Kranken- und Pflegekassen, dem Land und den Landkreisen bzw. dem Regionalverband Saarbrücken getragen. Im Saarland gibt es acht Pflegestützpunkte.

Rat- und Hilfesuchende erhalten dort kostenlose, umfassende und unabhängige Auskünfte und Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege und eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Bei Bedarf kann die Beratung auch aufsuchend erfolgen. Man kann individuelle Informationen zu allen wohnortnahen Hilfs- und Pflegeangeboten sowie bei Bedarf Unterstützung bei der Organisation des richtigen Angebotes erhalten.

Weitere Informationen und die Kontaktdaten der Pflegestützpunkte im Saarland sind hier abrufbar.

 

Beratungsdienste nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, bezieht Geldleistungen. Zur Sicherstellung einer angemessenen und sachgerechten Pflege bzw. Betreuung dieser Pflegebedürftigen ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch ambulante Pflegedienste oder fachkompetente zugelassene Beratungsstellen gesetzlich verpflichtend.

Die Zulassung von Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 3 Satz 7 SGB XI erfolgt für die Landesverbände der Pflegekassen im Saarland durch die IKK Südwest.

Ab dem 01.09.2025 beträgt die Höhe der Vergütung für Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI:

- 41,50 Euro für Beratungseinsätze mit einer Einsatzdauer von bis zu 30 Minuten

- 53,50 Euro für Beratungseinsätze mit einer Einsatzdauer von mehr als 30 Minuten

- 39,00 Euro für Beratungseinsätze im Videoformat

Das aktuelle Formular zur Dokumentation der Beratungseinsätze, das aus Datenschutzgründen zwingend verwendet werden muss, ist hier abrufbar.