Beratungsdienste nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, bezieht Geldleistungen. Zur Sicherstellung einer angemessenen und sachgerechten Pflege bzw. Betreuung dieser Pflegebedürftigen ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch ambulante Pflegedienste oder fachkompetente zugelassene Beratungsstellen gesetzlich verpflichtend.
Die Zulassung von Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 3 Satz 7 SGB XI erfolgt für die Landesverbände der Pflegekassen im Saarland durch die IKK Südwest.
Ab dem 01.09.2025 beträgt die Höhe der Vergütung für Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI:
- 41,50 Euro für Beratungseinsätze mit einer Einsatzdauer von bis zu 30 Minuten
- 53,50 Euro für Beratungseinsätze mit einer Einsatzdauer von mehr als 30 Minuten
- 39,00 Euro für Beratungseinsätze im Videoformat
Das aktuelle Formular zur Dokumentation der Beratungseinsätze, das aus Datenschutzgründen zwingend verwendet werden muss, ist hier abrufbar.