Beratungsdienste nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, bezieht Geldleistungen. Zur Sicherstellung einer angemessenen und sachgerechten Pflege bzw. Betreuung dieser Pflegebedürftigen ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch ambulante Pflegedienste oder fachkompetente zugelassene Beratungsstellen gesetzlich verpflichtend.
Die Zulassung von Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 3 Satz 7 SGB XI erfolgt für die Landesverbände der Pflegekassen im Saarland arbeitsteilig:
• Landkreis St. Wendel – vdek Landesvertretung Saarland
• Landkreis Saarlouis – vdek Landesvertretung Saarland
• Landkreis Neunkirchen – Knappschaft Bahn See
• Saar-Pfalz-Kreis – Knappschaft Bahn See
• Landkreis Merzig – IKK Südwest
• Regionalverband Saarbrücken – AOK
Der landesweit einheitliche Vergütungssatz für Beratungsstellen im Jahr 2022 beträgt pflegegradunabhängig 45,55 Euro.
Das aktuelle Formular zur Dokumentation der Beratungseinsätze, das aus Datenschutzgründen zwingend verwendet werden muss, ist hier abrufbar.