Apotheken und Arzneimittel

Apothekerin berät Kundin

Lieferengpass tamoxifenhaltiger Arzneimittel

Vor dem Hintergrund zahlreicher Unsicherheiten und Irritationen auch in den Arztpraxen und Apotheken wollen die Ersatzkassen mit beigefügtem Informationsblatt an Apotheker- und Ärzteschaft zu einer möglichst reibungslosen und nahtlosen Arzneimittel(weiter)versorgung im Sinne der Versicherten beitragen. Mit den Informationen machen die Ersatzkassen deutlich, dass sie in dieser Sondersituation auf eine verstärkte Kommunikation aller Beteiligten untereinander setzen, um im Sinne einer bestmöglichen Patientenversorgung partnerschaftlich zu interagieren.

lnformationsschreiben an die ehemaligen Kunden der AvP—Deutschland GmbH (öffentliche Apotheken)

Im Zuge der Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters AvP Deutschland GmbH bestehen seitens der Apotheken eine Vielzahl von Fragen, die diese an den vdek und die
Mitgliedskassen des vdek richten. Gemeinsam mit den vdek-Mitgliedskassen wurde ein lnformationsschreiben verfasst, welches den aktuellen Sachstand zum Verfahren und Umgang mit noch offenen Forderungen widergibt.

Arzneimittel

Medikamente

Kompakte Informationen zur Arzneimittelrichtlinie, zu zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln sowie zu häufig gestellten Fragen zum Thema Arzneimittel. » Lesen

Arzneiversorgungsvertrag (AVV)

Herstellung von Tabletten in der Pharmaindustrie

Zwischen dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) besteht ergänzend zu dem Rahmenvertrag nach § 129 SGB V ein nur für die Ersatzkassen gültiger Arzneiversorgungsvertrag (AVV). » Lesen

Blutzuckerteststreifen: Rabattpartner für Ärzte, Apotheken und sonstige Leistungserbringer

Die Rabattvertragspartner als auch die Rabattvertragspartnerprodukte zum Open-House-Verfahren „Blutzuckerteststreifen“ stehen in der PDF-Datei zur Verfügung:

Masernschutzgesetz: Schutzimpfungs-Richtlinie - Übersicht auf NaLi-Website

Informationen über bundes- und länderspezifische Dokumente, Internetseiten sowie Informationsangebote zur Masernschutzimpfung (siehe Masernschutzgesetz) finden Sie auf den Seiten der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen (NaLi):

https://www.nali-impfen.de/impfen-in-deutschland/masernschutzgesetz

Packungsgrößenverordnung

Packungsgrößen von Arzneimitteln legt das DIMDI abgestimmt mit dem BMG fest. Ausführliche Informationen dazu sowie die aktuelle Packungsgrößenverordnung finden Sie auf der Homepage des DIMDI: Informationen des DIMDI zu Packungsgrößen

Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Apotheken

Rechenzentren

Für den elektronischen Datenaustausch von Apotheken-Abrechnungsdaten nach § 300 SGB V bei den Ersatzkassen müssen Sie als Rechenzentrum zugelassen sein. Eine Übersicht aller zugelassenen Apotheken-Rechenzentren finden Sie in der folgenden Liste:

Wenn Sie für den elektronischen Datenaustausch von Apotheken-Abrechnungsdaten für die Ersatzkassen zugelassen werden wollen, setzen Sie sich bitte mit dem vdek in Verbindung.

Kostenträgerdatei - Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Apotheken

Abrechnungsdaten für den maschinellen Datenaustausch zwischen Ersatzkassen und Leistungserbringern werden an die von den Ersatzkassen benannten Daten- und Belegannahmestellen gesandt. Die aktuellen Daten- und Belegannahmestellen der Ersatzkassen sind in der sog. Kostenträgerdatei verzeichnet. Die aktuelle vdek-Kostenträgerdatei für Apotheken finden Sie auf der GKV-SV-Seite. » Öffnen

Substitutionsausschlussliste

Seit April 2014 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Aufgabe, Arzneimittel zu bestimmen, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel in der Apotheke ausgeschlossen ist (sog. Substitutionsausschlussliste). Dabei sollen vor allem Arzneimittel mit geringer therapeutischer Breite berücksichtigt werden (§ 129 Abs. 1a Satz 2 SGB V). Die Wirkstoffe und die dazugehörigen Darreichungsformen sind in Teil B der Anlage VII der Arzneimittelrichtlinie aufgeführt (https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/anlage/11/#tab/weitere-informationen)

Mittlerweile befinden sich 16 Wirkstoffe in definierten Darreichungsformen auf der Substitutionsausschlussliste. Abweichend von der sonst gewünschten Vorgehensweise einer Wirkstoffverordnung muss für diese Wirkstoffe die Verordnung mit dem Präparatenamen erfolgen.

Mehr zu Apotheken und Arzneimitteln

  1. elsner-2020-zitat
    Aussetzung von Festbeträgen dauerhaft kein geeignetes Instrument

    Langfristige Strategie zur Vermeidung von Lieferengpässen erforderlich

    „Die Ersatzkassen tun alles, um die Arzneimittelversorgung vor allem für Kinder in Zeiten von Lieferengpässen sicherzustellen“, betont vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Die Aussetzung von Festbeträgen sei jedoch keine langfristige Lösung. Nötig sei vielmehr „ein Frühwarnsystem, das heißt, der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtete Beirat muss früher über Lieferengpässe informiert werden.“ » Lesen

  2. Porträt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek
    Eckpunkte des BMG zur Vermeidung von Lieferengpässen

    Lieferproblem muss angegangen werden, aber statt nur Geld ist gemeinsame Arzneimittelstrategie aller Akteure nötig

    Zu den Eckpunkten zur Vermeidung von Lieferengpässen von Arzneimitteln aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erklärt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner: „Eine pauschale Abschaffung der Festbeträge und Rabattverträge für Kinderarzneimittel erhöht die Gewinne der Pharmaindustrie, aber löst nicht die Probleme.“ Nötig sei vielmehr eine umfassende Arzneimittelstrategie, die langfristig in der Lage ist, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. » Lesen

  3. Herstellung von Tabletten in der Pharmaindustrie

    Arzneiversorgungsvertrag (AVV)

    Zwischen dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) besteht ergänzend zu dem Rahmenvertrag nach § 129 SGB V ein nur für die Ersatzkassen gültiger Arzneiversorgungsvertrag (AVV). » Lesen