Selbsthilfe-Projektförderung

Durch die Projektförderung („kassenindividuelle Förderung“) werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Vorhaben der Selbsthilfe unterstützt. Sie gehen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinaus und sind klar von Routineaufgaben abgegrenzt. Die Krankenkassen und ihre Verbände können eigene Förderschwerpunkte festlegen.

Projektanträge können von Landesverbänden und -organisationen künftig direkt bei der BARMER, der DAK-Gesundheit und der Techniker Krankenkasse (TK) eingereicht werden.
Die Fördergemeinschaft der Ersatzkassen für Landesverbände der Selbsthilfeorganisationen endete zum 31.12.2019. Damit entfällt die Möglichkeit, Anträge zur Projektförderung bei der vdek-Landesvertretung Sachsen zu stellen.

Zwei Menschen besprechen Anträge

Die Antragsfrist für Projektförderung erfragen Sie bitte direkt bei der jeweiligen Ersatzkasse.

Antragsformulare

Landesverbände und -organisationen

Das Antragsformular zum Download finden Sie auf der Seite der vdek-Verbandszentrale.  

Verwendungsnachweise

Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Fördermittel ist zu dokumentieren. Landesverbände und -organisationen nutzen dazu bitte das folgende Formular:

Der Verwendungsnachweis muss der bearbeitenden Krankenkasse spätestens acht Wochen nach Abschluss des Projektes zugesandt werden.

Neben der Projektförderung besteht die Möglichkeit für Landesverbände Pauschalförderung zu beantragen.

Ansprechpartnerin

Elena Humpf
Tel.: 0351 / 876 55 38
Mail: elena.humpf@vdek.com