Gesund bis ins hohe Alter! Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) aus dem Jahr 2015 wurde dieses Ziel deutlich hervorgehoben und unterstreicht somit die Aktivitäten der Ersatzkassen die Gesundheit ihrer Versicherten in den sogenannten Lebenswelten – nämlich dort, wo Menschen leben, arbeiten und wohnen - zu erhalten, zu fördern und zu gestalten. Neu eingeführt wurde in diesem Zusammenhang die Verpflichtung des § 5 SGB XI, dass Leistungen zur Prävention nun auch in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI für in der sozialen Pflegeversicherung Versicherte erbracht werden sollen.
Um innovative Projekte zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen zu finden, hatten der vdek und seine Mitgliedskassen den Ideenwettbewerb "Heimvorteil" initiiert, der von 2017 bis 2018 stattfand. Mehr als 270 Projekte bewarben sich, 20 davon wurden ausgezeichnet und erhalten Unterstützung bei der Umsetzung. » Lesen
Leitfaden Prävention
Pflegebedürftige Menschen verfügen trotz ihrer körperlichen, kognitiven und/oder psychischen Beeinträchtigungen über Gesundheitspotenziale, die gefördert werden können. Die Rahmenbedingungen hierfür liefert der Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI. Dieser legt die Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest. Er unterstützt die Pflegekassen dabei, Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung zu entwickeln und umzusetzen. Der Leitfaden wurde durch den GKV-Spitzenverband in Abstimmung mit den Verbänden der Pflegekassen auf Bundesebene unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) erstmalig 2016 erstellt und 2018 aktualisiert.
Stand: Juni 2018 – Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen
Der Leitfaden legt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 SGB XI die Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest. Er gibt den Pflegekassen Hilfestellungen bei der Entwicklung und Unterstützung der Umsetzung von Vorschlägen für Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung.
Die Bedingungen für ein gesundes Älterwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen werden maßgeblich von den stationären Einrichtungen selbst gestaltet. Die soziale Pflegeversicherung unterstützt, berät und begleitet die Einrichtungen, indem sie gemeinsam mit den Pflegeeinrichtungen und den pflegebedürftigen Menschen vor Ort die spezifischen Bedarfe feststellt, Strukturen analysiert und mit gesundheitsförderlichen Angeboten z.B. zur Bewegungs- und Ernährungsprävention verzahnt. Diese Aktivitäten sind immer eingebunden in den sogenannten Gesundheitsförderungsprozess nach dem Setting-Ansatz.
Hier finden Sie Grafiken und Tabellen zur Pflegeversicherung wie z. B. zu Beitragssätzen, Einnahmen und Leistungsausgaben, Leistungsempfängern und Pflegeleistungen. » Lesen
Uwe Klemens, vdek-Verbandsvorsitzender, hat auf der vdek-Mitgliederversammlung am 04.12.2020 vor den Versicherten- und Arbeitgebervertretern der Ersatzkassen die zentrale Rolle der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei der Bewältigung der Corona-Pandemie hervorgehoben. » Lesen
Der vdek begrüßt das von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Konzept für eine Pflegereform. Die Politik gehe drängende Probleme an, erklärt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Die Reform sei im Sinne der Pflegebedürftigen und Beschäftigten. » Lesen
Das Portal www.bgf-koordinierungsstelle.de wurde aktualisiert. Es bietet Unternehmen Informationen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zeigt auf, wie die Krankenkassen Unternehmen konkret unterstützen können. » Lesen