Die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 (Severe Acute Respiratory Syndrome – auf deutsch: Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom – Coronavirus 2) ausgelöste Erkrankung COVID-19 hat sich seit Ende 2019 weltweit ausgebreitet. Im März 2020 stufte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Ausbruch der Krankheit als Pandemie ein und das Robert-Koch-Institut (RKI) bewertete das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland als „sehr hoch". Zunächst wurde COVID-19 als Lungenkrankheit bezeichnet. Mittlerweile weiß man jedoch, dass sich die Erkrankung in vielfältiger Weise manifestiert und auch andere Organsysteme angreifen kann.
Von den umfangreichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Krankheit und zur Eindämmung des Virus sind alle Lebensbereiche betroffen – aber ganz besonders das Gesundheitswesen. Am 28.03.2020 hatte der Bundestag erstmals eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Hierdurch erhielt das Bundesgesundheitsministerium weitreichende Kompetenzen für Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Die Feststellung wurde vom Bundestag in der Folge insgesamt fünf Mal erneuert - bis zum 25.11.2021 - und dadurch verlängerte sich analog dazu auch ide Geltung der meisten Corona-Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Seit dem 25.11.2021 ist die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" aufgehoben, weil der neugewählte Bundestag deren Fortbestehen nicht erneut festgestellt hat.
Viele der Corona-Sonderregeln gelten dennoch über den 25.11.2021 hinaus weiter - nun aber auf der Grundlage der von der neuen Bundestagsmehrheit verabschiedeten Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Wir haben auf dieser Seite vielfältige Informationen für Versicherte, Leistungsanbieter und andere Akteure im Gesundheitswesen zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des vdek auf Bundesebene.