Corona-Pandemie

Informationen zur Corona-Impfung in Schleswig-Holstein

Concept for availability of enough vaccine against new corona virus SARS-CoV-2: Rows of glass container of vaccination. The word vaccination in English, Spanish, French and German on the label

Die wirkungsvollste Maßnahme im Kampf gegen das Coronavirus ist die Impfung. Wegen der stark steigenden Infektionszahlen und einer hohen Nachfrage vor allem nach Auffrischungsimpfungen ("Booster") werden aktuell wieder im ganzen Land insgesamt 26 stationäre Impfstellen eingerichtet. Hier wird nur nach vorab im Internet gebuchten Terminen geimpft. Zur Online-Reservierung geht es hier.

Dieses Angebot gilt für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen. Das Buchungsportal war zunächst nur für Personen ab 60 Jahren geöffnet - seit dem 02.12.2021 können hier auch Personen unter 60 Jahren einen Impftermin buchen.  Zusätzlich gibt es weiterhin täglich an mehreren Orten im Land offene Impfaktionen ohne Voranmeldung. Eine aktuelle Übersicht dazu finden Sie hier.

Schrittweise Erweiterung des Impfangebotes

Seit dem 16.12.2021 können online auch Termine in allen Impfstellen für die Impfung von Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren gebucht werden. Seit dem 14.12.2021 können zudem an jeweils zwei Standorten pro Tag in offenen Impfaktionen auch Kinder dieser Altersgruppe ihre Impfung erhalten.

Seit dem 06.01.2022 werden in den Impfstellen des Landes auch Termine für Auffrischungsimpfungen für Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren angeboten.

Seit dem 09.02.20222 können auch Termine für die 2. Auffrischungsimpfung in den Impfstellen gebucht werden. Diese Impfung erfolgt mit einem MRNA-Impfstoff. Das Angebot richtet sich an folgenden Personenkreis

  • Menschen ab 70 Jahren frühestens drei Monate nach der 1. Auffrischimpfung
  • Menschen mit Immunschwäche frühestens drei Monate nach der 1. Auffrischimpfung
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt) frühestens sechs Monate nach der 1. Auffrischimpfung

Mittlerweile auch proteinbasierter Impfstoff verfügbar

Seit dem 24.02.2022 können zudem Termine in den Impfzentren für eine Impfung mit dem proteinbasierten Impfstoff von Novavax gebucht werden.  

Alles Weitere finden Sie unter www.impfen-sh.de.

Mehr als 80 Prozent der Bevölkerung sind mindestens ein Mal geimpft - und über zwei Drittel sind schon "geboostert"

Nach aktuellen Angaben aus dem Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums sind mittlerweile mehr als vier von fünf Menschen in Schleswig-Holstein (80,8%) mindestens ein Mal gegen COVID-19 geimpft worden. Bis einschließlich dem 21.06.2022 wurden insgesamt rund sieben Millionen Impfdosen verabreicht. Rund zwei Millionen Menschen im Norden haben inzwischen schon mindestens eine Auffrischungsimpfung - den sogenannten "Booster" - erhalten. Mit 69,6 Prozent der Bevölkerung hat Schleswig-Holstein hier aktuell die höchste Rate aller Bundesländer.13,6 Prozent der Bevölkerung haben sogar schon den zweiten Booster bekommen - sind also vierfach geimpft.

Rückblick: In welcher Reihenfolge wurden die Menschen geimpft?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut hatte Personengruppen festgelegt, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe haben oder die berufsbedingt ein höheres Erkrankungsrisiko besitzen. Die Coronavirus-Impfverordnung der Bundesregierung von 31.03.2021 stützte sich im Wesentlichen auf diese Impfempfehlung der STIKO. Die Verordnung unterschied zwischen Personen mit höchster Priorität, hoher Priorität und erhöhter Priorität für eine Covid-19-Impfung.

Nach dem 10.05.2021 konnten auch impfberechtigte Personen aus der Prioritätsgruppe 3 laut § 4 Corona-Impfverordnung des Bundes eine Corona-Schutzimpfung erhalten.   

In Schleswig-Holstein waren nach dem Start mit zunächst 15 Impfzentren vom 01.03. bis zum 26.09.2021 landesweit 28 Impfzentren geöffnet, die vom Land in allen Kreisen und kreisfreien Städten eingerichtet wurden. Die Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen wurden frühzeitig von mobilen Teams geimpft, die die Einrichtungen direkt aufgesucht haben.

Seit Ostern führten auch niedergelassene Ärzte in ihren Praxen die Corona-Schutzimpfung durch. Die KVSH hatte am 19.05.2021 das Online-Portal www.praxisimpfliste-sh.de freigeschaltet. Hier konnten sich Personen, die 60 Jahre und älter und bereit sind, sich mit AstraZeneca impfen zu lassen, für eine Corona-Impfung registrieren. Die Impfwilligen konnten über eine Namens- und Postleitzahlensuche einen Arzt in Schleswig-Holstein wählen, bei dem sie sich impfen lassen möchten. Die teilnehmenden Praxen riefen die Namen der Interessenten ab, um einen Impftermin zu vereinbaren.

Außerdem gab und gibt es landesweit zahlreiche niederschwellige und aufsuchende Impfangebote ohne vorherige Terminvereinbarung.

Impfzentren, Impfstellen und dezentrale Angebote

Am 07.06.2021 wurde die Priorisierung bei der Vergabe von Impfterminen bundesweit aufgehoben. Damit können sich alle Personen ab zwölf Jahren um einen Impftermin bewerben. In Schleswig-Holstein galt dies aber zunächst nur für die Impfung in den niedergelassenen Praxen. Am 14.06.2021 wurde die Terminvergabe auch für die 28 Impfzentren für alle geöffnet.

Wegen der sinkenden Nachfrage aufgrund der relativ weit fortgeschrittenen Durchimpfung und angesichts der zahlreichen dezentralen Impfangebote wurden die Impfzentren nach dem 26.09.2021 geschlossen. Neben der Impfung nach Terminvereinbarung in den niedergelassenen Praxen gibt es nach wie vor an verschiedenen Orten offene Impfaktionen sowie zusätzlich temporäre Impfangebote durch mobile Impfteams. Wegen der starken Nachfrage nach der von Experten empfohlenen Auffrischungsimpfung und der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen wurden im November 2021 in ganz Schleswig-Holstein wieder flächendeckend stationäre Impfstellen eingerichtet.

Eine Übersicht über die verschiedenen Angebote zur Corona-Impfung die finden Sie unter www.impfen-sh.de

Weiterführende Informationen finden Sie im Internet auf der Corona-Sonderseite der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung.

Wer trägt die Kosten?

Die Corona-Impfungen sind freiwillig und für die zu impfenden Personen kostenlos. Der Bund trägt die Kosten für den Impfstoff und das notwendige Zubehör wird von den Bundesländern bezahlt. Die Impfzentren werden zur Hälfte vom jeweiligen Bundesland finanziert. Die andere Hälfte teilen sich die gesetzliche (46,5%) und die Private Krankenversicherung (3,5%).

Corona Virus im Inneren des Körpers - Wuhan Virus