Ausbildungsfinanzierung (Pflegefachkräfte)
Seit dem 1. Januar 2020 erfolgt die Ausbildung von Pflegefachkräften in einer generalistischen Ausbildung. Mit dem Abschluss dieser Ausbildung als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ können die examinierten Fachkräfte in allen Pflegebereichen (Krankenhaus, stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung) arbeiten.
Die einheitliche Finanzierung dieser Ausbildung ist im „Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)“ und der „Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV)“ geregelt.
Die Finanzierung der Kosten dieser Pflegeausbildung erfolgt über ein Umlagesystem im Rahmen eines Ausgleichsfonds (Ausbildungsfonds). Der Ausbildungsfonds wird vom Thüringer Landesverwaltungsamt organisiert und verwaltet.
Zur Finanzierung der Ausbildungskosten erhalten
- die Ausbildungsträger (Träger der praktischen Ausbildung – Krankenhäuser, stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung) und
- die Pflegeschulen
- für die praktische Ausbildung zwischen der zuständigen Behörde des Landes, der Landeskrankenhausgesellschaft, den Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen im Land, den Krankenkassenverbänden und den Pflegekassen sowie dem Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung und
- für die schulische Ausbildung zwischen der zuständigen Behörde des Landes, den Krankenkassenverbänden in Thüringen, den Pflegekassen, dem Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie von Interessenvertretungen der öffentlichen und der privaten Pflegeschulen vereinbart.
Jahr | Träger der praktischen Ausbildung | Pflegeschulen |
---|---|---|
(Ausbildungspauschale pro Auszubildenden zusätzlich zu den Mehrkosten der Ausbildungsvergütung der Auszubildenden) | ||
2020 | 7.950 Euro |
7.900 Euro |
2021 | 8.050 Euro | 8.000 Euro |
2022 | 8.200 Euro | 8.190 Euro |
2023 | 8.400 Euro | 8.360 Euro |
2024 | 9.070 Euro | 8.810 Euro |
2025 | 9.485 Euro | 9.220 Euro |
Mit den ausgehandelten Pauschalen sind die Ausbildungsstandards des Bundesgesetzgebers finanziell abgesichert.
Folgendes Volumen hat der Ausbildungsfonds zur Finanzierung aller Kosten (einschließlich der Ausbildungsvergütung) der Ausbildung der Pflegefachkräfte:
Jahr |
Anzahl der begonnen Ausbildungen* |
Gesamtanzahl der Auszubildenden (PflBG)* |
abgeschlossene Ausbildungen | Gesamtvolumen des Ausbildungsfonds** |
---|---|---|---|---|
2020 | 1.500 | 1.500 | - | 23.652.719 Euro |
2021 | 1.681 | 2.860 | - | 89.765.947 Euro |
2022 | 1.598 |
3.807 |
- | 125.801.522 Euro |
2023 | 1.706 |
3.926 |
899 | 141.763.579 Euro |
2024 | 1.752 |
4.259 | noch keine Daten veröffentlicht | 162.789.613 Euro |
2025 | noch keine Daten veröffentlicht | noch keine Daten veröffentlicht | noch keine Daten veröffentlicht | 183.611.139 Euro |
* Daten - Thüringer Landesamt für Statistik
** Veröffentlichung Thür. Staatsanzeiger
Weitere Informationen zur Finanzierung der Ausbildungskosten finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.pflegeausbildung-in-thueringen.de/informationen/finanzierung