Krankenhausplanung

Virtuelle Darstellung einer Planungsstruktur, neu

Mit der Landeskrankenhausplanung soll eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung in Thüringen mit wirtschaftlichen Krankenhäusern gewährleistet werden.

Der 8. Thüringer Krankenhausplan wurde am 9. Juli 2024 durch das Landeskabinett beschlossen.  Der 8. Thüringer Krankenhausplan hat eine Laufzeit von sechs Jahren (2024 – 2030).

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat den 8. Thüringer Krankenhausplan auf der Internetseite unter www.tmasgff.de/gesundheit/krankenhaus veröffentlicht.

Die vier bisherigen Planungsregionen Nordthüringen, Mittelthüringen, Ostthüringen und Südwestthüringen werden beibehalten.

In den psychiatrischen Disziplinen bleibt es für die Planung bei der Orientierung an der geltenden Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen. Diese weist die Fachbereiche Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie aus. Für diese Disziplinen erfolgt weiterhin eine Bettenplanung, die zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden soll.

In den somatischen Disziplinen soll zukünftig eine Planung nach Leistungsgruppen mit entsprechenden Qualitätskriterien erfolgen.

Mit der „Kleinen Krankenhausnovelle“ wurden bereits im Frühjahr 2024 die landesrechtlichen Voraussetzungen für eine Planung nach Leistungsgruppen geschaffen.

Am 15. Mai 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Krankenhaus-versorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Mit dem KHVVG wird sich die Finanzierungssystematik der stationären somatischen Versorgung grundlegend verändern. Zukünftig ist vorgesehen, einen Großteil der stationären Versorgung unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung zu vergüten. Hierzu muss die zuständige Planungsbehörde in Thüringen den Krankenhäusern Leistungsgruppen zuweisen. Voraussetzung für die Zuweisung einer Leistungsgruppe ist die Erfüllung von bundeseinheitlichen Qualitätskriterien.

Nach dem aktuell vorliegenden Zeitplan werden die Thüringer Krankenhäuser frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2026 einen neuen Feststellungsbescheid für die somatischen Disziplinen erhalten. Bis zum Erlass der neuen Feststellungsbescheide gelten die für die Umsetzung des siebten Thüringer Krankenhausplans erlassenen Feststellungsbescheide fort.

Um auch weiterhin in den struktur- und bevölkerungsschwachen Regionen in Thüringen eine qualitätsgesicherte medizinische Grundversorgung sicherzustellen, soll der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung weiterentwickelt werden. Der Freistaat Thüringen hat dann eine gesetzliche Grundlage, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bestimmen, deren Leistungssektrum neben stationären auch erweiterte ambulante und ggf. pflegerische Leistungen umfasst.

Die Thüringer Ersatzkassen werden sich konstruktiv bei der Umsetzung des 8. Thüringer Krankenhausplans einbringen.