Landesbasisfallwert
Landesbasisfallwert
Mit dem Gesundheitsreformgesetz von 2000 wurde die Entscheidung getroffen, zum 1.1.2003 ein pauschaliertes Entgeltsystem – Fallpauschale: Pauschale pro diagnosebezogener Fallgruppe (DRG) - einzuführen.
Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) erfolgte die gesetzliche Vorgabe, ab dem 1.1.2020 die Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen der Krankenhäuser aus den DRG-Fallpauschalen auszugliedern. Die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser werden dazu parallel über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanziert.
Das bestimmende Preisniveau im DRG-Bereich ist der Landesbasisfallwert, der von der Krankenhausgesellschaft Thüringen und den Krankenkassen jährlich zum 30.11. auf der Landesebene ausgehandelt wird.
Der Landesbasisfallwert stellt dabei den Geldwert dar, den die Krankenhäuser für einen durchschnittlichen Leistungsfall erhalten. Die Krankenkassen vergüten den Krankenhäusern für die Behandlung der Patientinnen und Patienten dann grundsätzlich den Landespreis (Landesbasisfallwert) multipliziert mit dem Schweregrad der Erkrankung.
Die Thüringer Krankenhauspreise (Landesbasisfallwert) 2024
Die Krankenkassen haben mit der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen einen gemeinsamen Landesbasisfallwert für 2024 vereinbart. Der Landesbasisfallwert 2024 beträgt 4.205,76 Euro (mit Ausgleichen) und 4.201,76 Euro (ohne Ausgleiche).
Diese einheitliche Vergütungsstruktur gilt grundsätzlich für alle Thüringer Krankenhäuser seit dem 1.1.2024. Damit erhält jedes Thüringer Krankenhaus für die gleiche Leistung (zum Beispiel eine Blinddarm-OP) das gleiche Geld.
Tabelle:
Entwicklung der vereinbarten Landesbasisfallwerte in Thüringen in den Jahren 2006 – 2024
Jahr | Abgerechneter Landesbasisfallwert | Abweichung in Euro | Abweichung in Prozent |
---|---|---|---|
2006 | 2.722,50 Euro | ||
2010 | 2.834,23 Euro | ||
2015 | 3.190,81 Euro | ||
2016 | 3.278,19 Euro | + 87,38 | + 2,73 |
2017 | 3.341,67 Euro | + 63,48 | + 1,93 |
2018 | 3.443,00 Euro | + 101,33 | + 3,03 |
2019 | 3.528,65 Euro | + 85,65 | + 2,49 |
2020 | 3.663,17 Euro | + 134,52 | + 3,81 |
2021 | 3.738,74 Euro | + 75,57 | + 2,06 |
2022 | 3.825,10 Euro | + 86,36 | + 2,31 |
2023 | 3.992,34 Euro | + 167,24 | + 4,37 |
2024 | 4.205,76 Euro | + 213,42 | + 5,35 |