Krankenhausfinanzierung

Krankenhauspersonal vor den Operationssälen

Die Finanzierung der Krankenhäuser erfolgt in Deutschland "dual". Das heißt, die Bundesländer entscheiden, wo eine Klinik gebaut oder erweitert wird und finanzieren alle Investitionsmaßnahmen. Die Krankenkassen dagegen bezahlen die Behandlung der Versicherten über die sogenannten Fallpauschalen.

Die Fördermittel der Stadt Hamburg befanden sich jahrelang auf einem annähernd konstanten Niveau. Von 2018 auf 2019 jedoch steigerte das Land seine Mittel erfreulicherweise deutlich - von rund 95 Millionen Euro auf 109 Millionen Euro. Für 2022 belief sich die Förderung auf 110 Millionen Euro. Die Investitionsförderquote, also die Entwicklung der Investitionen des Landes im Verhältnis zu den Krankenhausausgaben, lag bei rund 4,6 Prozent.

Investitionsstau in Millionenhöhe

Die nach Expertenmeinung aber notwendige Investitionsquote von acht bis zehn Prozent wurde in Hamburg zuletzt annähernd im Jahr 2008 erreicht. Faktisch reichen die Mittel für Kliniken nach wie vor nicht aus, um mit der Entwicklung der Klinikausgaben Schritt zu halten und den Investitionsstau in Millionenhöhe abzubauen.

Es ist davon auszugehen, so der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, dass bereits heute die notwendigen Investitionen zur Hälfte über die Gewinne der Krankenhäuser aus den Fallpauschalen finanziert werden - mit steigender Tendenz. Mittel, die zur Versorgung der Patient:innen fehlen.  

Vergütung von voll- und teilstationären Krankenhausleistungen

Die Vergütung der voll- und teilstationären Krankenhausleistungen erfolgt für Psychiatrie und Somatik (Behandlung körperlicher Beschwerden) nach unterschiedlichen Regeln.

Somatischer Bereich

Die Kliniken erhalten zur Deckung der angefallenen Betriebskosten pro Patientin einen pauschalen Euro-Betrag von der Krankenkasse des Patienten überwiesen, die sogenannte Fallpauschale, auch als Diagnosis Related Group (DRG) bezeichnet. Um diese Pauschalen zu ermitteln, werden ähnliche Behandlungsfälle zu Fallgruppen klassifiziert. Diese bilden den ökonomischen Schweregrad (Bewertungsrelation) ab. Entscheidend für den Preis einer Leistung ist der Landesbasisfallwert. Dieser spiegelt den durchschnittlichen Preis einer Krankenhausleistung wider.

Jede Hamburger Klinik erhält den gleichen Preis je Behandlung

Multipliziert man den Landesbasisfallwert mit der Bewertungsrelation der jeweiligen DRG ergibt sich schließlich die Fallpauschale. Dabei gilt, je höher die Bewertungsrelation, desto teurer ist die Behandlung und desto mehr Geld fließt an das Krankenhaus. Durch einen landeseinheitlichen Basisfallwert und bundeseinheitliche DRG erhält jedes Krankenhaus in Hamburg den gleichen Preis für eine Behandlung. Der vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erarbeitete Fallpauschalen-Katalog 2023 bildet rund 1.300 verschiedene Fallpauschalen ab.

Das Krankenhausbudget verhandeln die Krankenhausträger und Krankenkassen einmal im Jahr auf Basis der Fallpauschalen. Es besteht neben dem Erlösbudget für DRG-Leistungen aus der Erlössumme für sonstige Leistungen wie zum Beispiel neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Leistungen für besondere Einrichtungen. Das Budget ist jedoch flexibel. So werden von dem vereinbarten Krankenhausbudget bei abweichenden Mehr- bzw. Mindererlösen Ausgleiche gezahlt.

Landesbasisfallwert

Hintergrund: Krankenhausstation, Vordergrund: Deutschlandkarte mit Bundesländern und Aufschrift "Landesbasisfallwerte - Entgelte für Krankenhaus-Leistungen"

Der Landesbasisfallwert wird jährlich auf Landesebene zwischen Krankenkassen und Vertreterinnen und Vertretern der Krankenhäuser verhandelt. Für die Krankenkassen stellt er die Stellschraube für den größten Ausgabeposten dar. Für die Krankenhäuser bestimmt er den mit Abstand größten Teil ihrer Erlöse. Bei den Verhandlungen spielen Faktoren wie die erwartete Zahl der Patientinnen und Patienten, die Leistungs- und Kostenentwicklung sowie der Schwere der Krankheitsbilder eine wichtige Rolle.

Im Jahr 2024 liegt der Landesbasisfallwert in Hamburg bei 4.207,14 Euro. Die Krankenkassen stellen für die stationäre Behandlung von Patientinnen und Patienten in der Hansestadt über 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2024 bereit.

Psychiatrischer Bereich

Auch für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Abteilungen ist ein leistungsorientiertes und pauschalierendes Entgeltsystem eingeführt worden. In Hamburg sind rund 20 Abteilungen betroffen. Bislang wurden die Häuser und Abteilungen nach tagesgleichen Pflegesätzen bezahlt, unabhängig davon, ob ein Patient leicht oder schwer erkrankt war. Aktuell wird ein pauschalierendes Entgeltsystem (PEPP) schrittweise eingeführt.