Ambulante Behandlung

Arzt und Patient in Besprechung

Spezialfachärztliche Versorgung

Patientinnen und Patienten, die an seltenen oder hochkomplexen Erkrankungen leiden, sind darauf angewiesen, dass ihre Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern und Praxen besondere Anforderungen erfüllen. Außerdem kann es sinnvoll sein, dass die Betroffenen nach einem Klinikaufenthalt eine dort begonnene komplexe Behandlung bei einer niedergelassenen Medizinerin oder einem Mediziner - unter Wahrung der Behandlungsqualität - weiterführen. Ein Versorgungsbereich soll diese Verzahnung zwischen ambulanten und stationären Fachärztinnen und -ärzten vereinfachen: die sogenannte spezialfachärztliche Versorgung.

Chancen und Risiken

Die Ersatzkassen begrüßen das Grundanliegen dieses Angebots, denn eine optimierte Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Praxen kann helfen, die Versorgung nachhaltig zu verbessern. Da es aber heute schon in Hamburg wie auch in anderen Großstädten ein ausgeprägtes ambulantes Versorgungsangebot gibt, dessen Vielfalt für Patienten häufig unüberschaubar ist, muss die Frage erlaubt sein, welche Chancen, aber auch welche Risiken sich auftun.

Das Angebot, das im Versorgungsstrukturgesetz als „ambulante spezialfachärztliche Versorgung“ bezeichnet wird, umfasst die Diagnose und Behandlung schwer therapierbarer Krankheiten. Darunter fallen komplexe Krankheitsverläufe beispielsweise bei schwerer Herzinsuffizienz, seltene Erkrankungen wie Tuberkulose, aber auch hochspezialisierte Leistungen – zum Beispiel die sogenannte Brachytherapie, einer besonderen Behandlungsform bei Krebs. Sowohl Krankenhäuser als auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können die Aufgaben des Versorgungsbereichs wahrnehmen.

Stadtstaaten besonders aktiv

Nach dem bisher geltenden Angebot durften sich dagegen nur Krankenhäuser an der spezialfachärztlichen Versorgung beteiligen. In Hamburg haben die zuständigen Gremien dafür in den vergangenen Jahren rund 100 Anträge von Kliniken bewilligt. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat in einer Analyse festgestellt, dass im bundesweiten Vergleich unter anderem in den Stadtstaaten besonders viele Zulassungen erteilt wurden.

Unterdessen hat sich in der Hansestadt ein Gremium konstituiert, der sogenannte "erweiterte Landesausschuss", an den sich Fachärztinnen und -ärzte und Kliniken wenden können, um eine Berechtigung für den Versorgungsbereich zu erwerben. Zunächst war dies für die spezielle Versorgung von Tuberkulose-Patientinnen und -patienten möglich; später kamen Zulassungen für die Versorgung von Menschen dazu, die zum Beispiel unter Tumoren der Bauchhöhle und gastrointestinalen Tumoren leiden.

Auf der Website der ASV-Servicestelle sind die teilnehmenden Leistungserbringer für die verschiedenen Bereiche abrufbar:
https://www.asv-servicestelle.de/home/asv-verzeichnis

Keine Mengensteuerung

Kritisch wird von den Ersatzkassen gesehen, dass der Gesetzgeber keine Mengensteuerung und keine Bedarfsplanung für den Versorgungsbereich vorsieht. Das heißt, das Angebot erfolgt nach dem Prinzip „Wer kann, der darf und so oft er will“. Dies kann eine starke Anreizwirkung auf Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Kliniken ausüben und zu einer nicht am Bedarf orientierten Ausweitung des Leistungsangebots gerade in ohnehin gut versorgten Metropolen und Ballungsgebieten führen. Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser sind damit aufgefordert, zum Wohl der Patientinnen und Patienten verantwortungsvoll und versorgungsorientiert mit den neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit umzugehen.