Qualitätskontrollen
Der Gesetzgeber hat mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) die Möglichkeit von Qualitätskontrollen in zugelassenen Krankenhäusern geschaffen. Diese Kontrollen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) durchgeführt. Ziel der Kontrollen ist es, die Einhaltung von Qualitätsanforderungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Richtlinien und Beschlüssen erlässt, mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort abzugleichen. Zu diesem Zweck wurde eine Richtlinie zu den Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes (MD-QK-RL) erstellt.
Bis zum Jahresende 2024 müssen bundesweit alle Kliniken, die von den Qualitätskontrollen betroffene Leistungen erbringen, in einem sogenannten "Rundumschlag" durch den Medizinischen Dienst geprüft worden sein.
Externe Qualitätssicherung - EQS Hamburg
Misslungene Bandscheiben-OPs und Keimbefall bei Frühchen lenken den öffentlichen Blick immer wieder darauf, wie wichtig die Sicherung von Qualität bei Klinikbehandlungen ist. Zentrales Steuerungselement dafür ist die sogenannte Externe Qualitätssicherung (EQS). Die Landesgeschäftsstelle EQS-Hamburg ist eine Informations- und Beratungsplattform, die das Ziel verfolgt, die Leistungen der Krankenhäuser in Medizin und Pflege zu verbessern und zu vergleichen. Sie ist eine Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände und der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft; die Ärztekammer und der Medizinische Dienst sind einbezogen. Weitere Informationen: https://www.eqs.de/startseite.html
Dialog mit den Krankenhäusern
Zum methodischen Prinzip der EQS gehört, dass die Krankenhäuser die Behandlung aller Patienten in ausgewählten Bereichen nach zuvor festgelegten Qualitätsindikatoren dokumentieren (z.B. Angaben zu Diagnose sowie zu Verlauf und Ergebnis einer Therapie). Die Indikatoren werden dabei in Kennzahlen umgerechnet. Liegen die Zahlen außerhalb des zulässigen Ergebnisbereichs, tritt die EQS mit dem betreffenden Krankenhaus in einen sogenannten strukturierten Dialog.