Mindestmengen sind ein Instrument der Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung. Sie werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für die stationäre Versorgung festgelegt. Die Mindestmengen definieren für Krankenhäuser eine minimale Durchführungshäufigkeit bestimmter Leistungen. Dadurch soll verhindert werden, dass eine Klinik diese Leistungen nur gelegentlich und damit ohne die nötige Erfahrung erbringt.
Anwendung finden Mindestmengen-Regelungen bei planbaren stationären Leistungen, bei denen ein Zusammenhang zwischen der Durchführungshäufigkeit und der Behandlungsqualität besteht (positiver Volume-Outcome-Zusammenhang). Sie senken die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen und Sterblichkeit. Dadurch erhöht sich die Patientensicherheit.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) gibt hier einen Überblick über alle Krankenhäuser, die in den vergangenen Jahren Eingriffe in den sieben mindestmengenrelevanten Bereichen durchführen durften:
» Zur interaktiven Karte Mindestmengenversorgung