Haushaltshilfen

Versicherte, denen die Weiterführung ihres Haushalts sowie die Versorgung von im Haushalt lebenden Kindern wegen stationärer Behandlung, rehabilitativer und/oder behandlungspflegerischer Versorgung nicht möglich ist, können Leistungen der Haushaltshilfe in Anspruch nehmen.

Die Zulassung von Anbietern der Haushaltshilfe nach dem SGB V wird von jedem Verband in Niedersachsen in Eigenverantwortung durchgeführt. Erforderliche Unterlagen müssen deshalb auch bei jedem Verband gesondert eingereicht werden. Das gilt auch für Veränderungsmeldungen bei bestehenden Verträgen nach dem SGB V.

Anträge auf Zulassung sind drei Monate vor dem geplanten Betriebsbeginn einzureichen. Als Einrichtungsträger laden Sie bitte den Mustervertrag herunter. Daraus lassen sich die zulassungsrelevanten Anforderungen entnehmen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

vdek sucht in den Landkreisen Goslar und Wittmund sowie Wolfsburg neue Partner für die Vertragsleistung Haushaltshilfe

In weiten Teilen des Landes gibt es eine gute Versorgung der Versicherten mit der Vertragsleistung Haushaltshilfe nach §§ 38, 24h SGB V. Der steigende Bedarf hat nun dazu geführt, dass dafür in den Landkreisen Goslar und Wittmund sowie der kreisfreien Stadt Wolfsburg neue Dienstleister gefunden werden müssen. Dabei werden vor allem Anbieter gesucht, die die Versicherten der Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH - Kaufmännische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse) nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder im Zuge einer schweren Erkrankung bei der Hausarbeit oder Kinderbetreuung unterstützen. Zu übernehmende Tätigkeiten sind u.a.: Wäsche waschen, Mahlzeiten zubereiten, Hausaufgabenbetreuung und weitere Unterstützungsangebote im Alltag. Vertragspartner können Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen sein, zum Beispiel Reinigungsfirmen oder Kinderbetreuungsservices, die sich mit dem Angebot der Haushaltshilfe ein weiteres Geschäftsfeld eröffnen wollen.