Angebote zur Unterstützung im Alltag
Hier finden Sie allgemeine Informationen sowie Antragsunterlagen zur Zulassung von ambulanten Pflegediensten und sonstigen Leistungserbringern nach dem SGB XI zur Erbringung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zum Zulassungsverfahren.
Angebote zur Unterstützung im Alltag werden durch ambulante Pflegedienste gemäß § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB XI erbracht, die über eine Zulassung nach dem SGB XI verfügen. Seit dem 01.01.2017 sind alle zugelassenen ambulanten Pflegedienste berechtigt, Unterstützungsangebote zu erbringen.
Förderfähigkeit
Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI sind nach niedersächsischem Landesrecht entsprechend § 45c SGB XI förderfähig. Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Niedersächsischen Sozialministerium.
Nachbarschaftshilfe
Durch die Erweiterung der niedersächsischen Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuch im Januar 2022 haben Pflegebedürftige nun auch die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag für niedrigschwellige Unterstützungsleistungen durch Einzelpersonen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit bzw. der Nachbarschaftshilfe einzusetzen. Damit wird die Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen gestärkt und ein weiterer Baustein für gute Pflegebedingungen geschaffen.
Weitere Informationen rund um das Thema Angebote zur Unterstützung im Alltag und Nachbarschaftshilfe erhalten Sie beim Niedersächsischen Sozialministerium.