„Das momentane Verhalten der Gastroenterologen in Baden-Württemberg ist in hohem Maße bedenklich und gefährdet massiv die Versorgung der Versicherten“, so Walter Scheller, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg. So sei es nicht hinnehmbar, dass niedergelassene Ärzte sowohl mit Flugblättern als auch mit lancierten Falschinformationen in den Medien die Behauptung aufstellen, die Honorierung durch unsere Kassen sei nicht ausreichend und bestimmte Leistungen könnten daher nur noch als Selbstzahlerleistung gegen Privatrechnung erbracht werden. „Dies entspricht schlicht und ergreifend nicht der Wahrheit und verunsichert lediglich den Versicherten“, so Walter Scheller weiter.
Die Gastroenterologen dürfen einem Patienten die Behandlung nicht verweigern. In ähnlich gelagerten Fällen hatten bereits Sozialgerichte entschieden, dass bei einer Sachleistungsverweigerung durch Vertragsärzte ein Schadensersatzanspruch gegen die betreffende Kassenärztliche Vereinigung besteht.
Walter Scheller: „Versicherte und Patienten dürfen nicht zum Spielball bestimmter Facharztgruppen und deren Verbände werden. Sollten die betroffenen Ärzte Versicherte nicht behandeln, werden wir nach erfolgter intensiver Prüfung einen Antrag auf Entzug der Zulassung stellen.“
Die KV Baden-Württemberg muss gegenüber den betroffenen Gastroenterologen umgehend darauf hinwirken, dass dieses vertragswidrige Verhalten sofort eingestellt wird und die Versorgung der Versicherten vertragsgemäß erfolgt.
„Versicherte, die von Leistungsverweigerung direkt betroffen sind, sollen sich umgehend mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen“, so die Empfehlung des Ersatzkassenverbandschefs Walter Scheller
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