Sterbebegleitung

Ersatzkassen in Baden-Württemberg setzen sich mit 1,3 Millionen Euro für ambulante Hospizarbeit ein

„Die häusliche Sterbebegleitung in Baden-Württemberg ist uns ein wichtiges Anliegen und bekommt deshalb eine deutliche finanzielle Unterstützung. Die Ersatzkassen fördern in diesem Jahr 132 ambulante Hospizdienste mit insgesamt rund 1,3 Millionen Euro. Das sind 150.000 Euro mehr als im Vorjahr. Ziel der Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist es, die ehrenamtliche Tätigkeit in ihrer Wirkung und Verbreitung nachhaltig zu unterstützen. Unser Engagement trägt dem Wunsch vieler schwerstkranker Menschen Rechnung, die letzte Zeit des Lebens zu Hause zu verbringen“, so der stv. Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Baden-Württemberg, Frank Winkler. Die Fördermittel ermöglichen unter anderem Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Helfer, die den Menschen Beistand geben.

„Die Förderung der ambulanten Hospizdienste durch die gesetzlichen Krankenkassen soll eine möglichst flächendeckende ambulante Hospizversorgung sicherstellen und so sterbenden Menschen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Lebensende ermöglichen. Die bedarfsgerechte Versorgung schwerstkranker Menschen in der letzten Lebensphase in ihrem gewohnten Umfeld ist eine gesellschaftliche Herausforderung. Durch das qualifizierte Engagement der in den ambulanten Hospizdiensten ehrenamtlich tätigen Menschen wird diese Herausforderung wesentlich unterstützt. Die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen stehen dabei im Zentrum der Hospizarbeit“, so Frank Winkler.

In dem durch die gesetzlichen Krankenkassen geförderten ambulanten Hospizdienste in Baden-Württemberg wurden im Jahr 2010 - 4516 Sterbebegleitungen von 4132 ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen erbracht (2009: 5.799 Sterbebegleitungen von 4.152 ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen).

Die Ersatzkassen unterstützen ambulante Hospizdienste seit 2002. Die häusliche Sterbebegleitung ergänzt das Angebot stationärer Hospize, von denen in Baden-Württemberg 21 Einrichtungen Versorgungsverträge mit den Krankenkassen haben.

Hintergrundinfo:

Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ (AMG-Novelle) vom 23.7.2009 haben sich auch die Förderbestimmungen im § 39 a SGB V verändert. Die Höhe des Finanzvolumens, das für die Förderung der ambulanten Hospizdienste zur Verfügung steht, wird seitdem an Hand der erbrachten Leistungseinheiten und unter Berücksichtigung der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB V) ermittelt. Diese Neuberechnung hat zu einer deutlichen Steigerung der Fördersummen geführt. Bereits unmittelbar nach der Umstellung hat sich das Fördervolumen der gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg von ca. 3 Millionen Euro (2009) auf 3,8 Millionen Euro (2010) erhöht.


Ihr Ansprechpartner:
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Landesvertretung Baden-Württemberg
Frank Winkler
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com