Gesundheitspolitische Veranstaltung am 21.07.2011: „Das Versorgungsgesetz zwischen Anspruch und Wirklichkeit“

Weitere Klarstellungen durch die Politik gefordert - B 52 diskutiert Gesetzentwurf

Kassen fordern eine Regelung zur Mengensteuerung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung

Zur Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg gehören der BKK Landesverband Baden-Württemberg mit seinen Mitgliedskassen, die IKK classic, die Knappschaft - Regionaldirektion München sowie der Verband der Ersatzkassen mit seinen Mitgliedskassen. Fast 60 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten in Baden-Württemberg sind in dieser Arbeitsgemeinschaft (ARGE) vereint.

Die Krankenkassenarten und ihre Verbände nehmen den Referentenentwurf des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VSG) zum Anlass für eine gemeinsame gesundheitspolitische Veranstaltung, bei der die grundsätzlichen Punkte des Entwurfs mit Vertretern der Politik diskutiert werden sollen. „Mit dem GKV-VSG beschreitet die Politik grundsätzlich einen richtigen Weg. Aus unserer Sicht ist es zielführend, die ärztliche Versorgung flexibler zu gestalten. Eine sektorenübergreifende Bestandsaufnahme betrachten wir als notwendig. Sie wird sicher dazu beitragen, die Versorgungsrealitäten bedarfsgerecht darzustellen“, betonen die Vorstände in einer gemeinsamen Mitteilung. Die augenblickliche Bedarfsplanung konnte nicht verhindern, dass die Zahl der Ärzte nicht nur stark, sondern auch regional und arztgruppenbezogen sehr ungleich angestiegen ist. „Die im Referentenentwurf genannten Überlegungen, wie die Einführung von mobilen Versorgungs­konzepten, die Nutzung von Telemedizin oder die Delegation von ärztlichen Leistungen, um drohenden Versorgungsengpässen besser entgegenzutreten, wird von uns begrüßt.

Wir halten es jedoch für geboten, dass außerdem der Abbau der fachärztlichen Überversorgung in Baden-Württemberg stärker forciert wird.  Dafür wünschen wir uns gangbare Ansätze. Insbesondere der Verzicht auf preisbezogene Steuerungsinstrumente im Referentenentwurf verhindert, dass Geld aus Überversorgungsgebieten in Gebiete mit Versorgungsmängeln fließt. Bei der Neubesetzung von Arztsitzen müssten Versorgungsgesichtspunkte stärker als bislang berücksichtigt werden.“

Die Vorstände begrüßen außerdem die schrittweise Etablierung einer ambulanten spezialärztlichen Versorgung zur Überwindung der starren Sektorengrenzen. Allerdings fehlt den Kassenvertretern in dem Entwurf bisher eine Regelung zur Mengensteuerung. Um zusätzliche Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung zu vermeiden, müsse hier eine Steuerung der Angebotskapazitäten sowie der erbrachten Leistungen erfolgen. Ohne diese komme es zu einer weitgehend unregulierten Erbringung von Leistungen, und es entstehe ein unkalkulierbares Finanzrisiko für die GKV.Die Vorstände sehen hier dringenden Handlungsbedarf.

Die soziale Krankenversicherung in Deutschland bietet 90 Prozent der Bevölkerung einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. Dieser auf Solidarität basierende Schutz ist ein entscheidender Standortfaktor und hat maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg beigetragen. Das deutsche Krankenversicherungssystem ist ein Garant für die Stabilität unserer Gesellschaft. Die Vorstände von BKK, IKK classic und Knappschaft und dem Verband der Ersatz-kassen treten deshalb nachdrücklich für ein beitragsfinanziertes Gesundheitssystem ein.  Denn kapitalgedeckte Schutzsysteme, das zeigte die Finanzkrise, unterliegen den Risiken der Finanz- und Kapitalmärkte.

Deutschland hat eines der leistungsfähigsten Gesundheitssysteme der Welt. Insbesondere die Stabilität und der hohe Versorgungsgrad eines umlagefinanzierten Gesundheitssystems haben auch andere Länder dazu veranlasst, ihr Gesundheitswesen entsprechend umzustellen. Dabei ist sich die Verbändekooperation darüber im Klaren, dass auch das deutsche Gesundheitssystem aufgrund einer älter werdenden Bevölkerung, neuer Entwicklungen in der Medizin- und Gerätetechnik sowie neuer Forschungsergebnisse immer wieder aufs Neue adaptiert werden muss.

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:

BKK Landesverband Baden-Württemberg

IKK classic

Knappschaft

Verband der Ersatzkassen (vdek), Landesvertretung Baden-Württemberg


Federführend für die Veröffentlichung:
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