Gesundheitsdialog und Patientenrechte

Verband der Ersatzkassen im Land fordert: Gesundheitsdialog Baden-Württemberg muss auch Patientenrechte stärken

Broschüre „vdek-Positionen zu Patientenrechten“ im Internet

Im Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD wird formuliert, dass sich die Landesregierung für eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Lebens- und Arbeitswelt einsetzen möchte und einen strukturierten „Gesundheitsdialog Baden-Württemberg“ zur Vernetzung aller im Gesundheitswesen Beteiligten auf den Weg bringen will. Das bedeutet mehr Bürgerbeteiligung und eine am Patienten orientierte Gesundheitspolitik.

Im Zentrum der Neugestaltung der Gesundheitsversorgung steht die bessere Verzahnung zwischen ambulanten und stationären Angeboten im Sinne einer integrierten Versorgung mit passgenauen Lösungen für die jeweilige Region. Baden-Württemberg soll eine Vorreiterrolle in der Entwicklung neuer medizinischer Versorgungsstrukturen einnehmen. Der Verband der Ersatzkassen im Land fordert, dass der Gesundheitsdialog Baden-Württemberg auch die Patientenrechte mit einbeziehen muss und hat dies im Rahmen eines Strategietreffens gestern im Haus der Wirtschaft gegenüber dem Sozialministerium auch deutlich gemacht.

In einem immer komplexer werdenden Gesundheitssystem ist es von besonderer Bedeutung, die Rechte der Patienten zu stärken. Ein Patientenrechtegesetz wurde auf den Weg gebracht. Auf dem ersten Entwurf kann  man aufbauen. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes soll die Bündelung der heute in den unterschiedlichsten Gesetzen, Berufsordnungen und Gerichtsentscheidungen zersplitterten Regelungskreise mit dem Ziel einer höheren Transparenz für die Patienten sein, damit diese ihre Rechte besser kennen und wahrnehmen. Der Verband der Ersatzkassen im Land begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich.

Walter Scheller, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg argumentiert: „Wir sind der Auffassung, dass weitere Maßnahmen notwendig sind. In allen relevanten Bereichen gilt es, eine systematische und angstfreie Feedback-Kultur auszubauen und zu pflegen. Dies hilft, das Gesundheitswesen an den Bedürfnissen der Versicherten und Patienten auszurichten und dient der Qualitätssicherung. Außerdem muss der Patientenschutz ausgebaut werden. Das betrifft – vermeintlich – innovative Leistungen, aber auch die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen, die Patienten ohne ausreichende Aufklärung verkauft werden.“

Versicherte und Patienten haben den Vertretern in den Selbstverwaltungsorganen das Mandat gegeben, ihre Interessen zu vertreten. Aus diesem Selbstverständnis heraus setzt sich der Verband der Ersatzkassen für eine Stärkung ihrer Rechte ein. Die Positionen des vdek zu den Patientenrechten können Sie hier abrufen.

Grundsätzlich gilt für den Verband der Ersatzkassen: Demokratische Legitimation, Versichertennähe und Praxisorientierung sind die herausragenden Kennzeichen der deutschen Sozialversicherung. Das Prinzip der Selbstverwaltung gründet auf der Einsicht, dass der Staat sich auf eine ausreichende Rahmensetzung beschränkt und der gemeinsamen Selbstverwaltung die versichertennahe Gestaltung der Versorgungswirklichkeit überlässt. Die gewählten Vertreter in den Selbstverwaltungsorganen der Kranken- und Pflegekassen verstehen sich als Sachwalter der Interessen der Versicherten und Patienten. Aus diesem Selbstverständnis heraus setzen sie sich insbesondere für die Rechte der Versicherten und der Patienten ein. Diese müssen im Mittelpunkt des gesundheitspolitischen Geschehens stehen.

 


Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com