Annette Widmann-Mauz, MdB/CDU, will die unterschiedliche Aufsichtspraxis bei Selektivverträgen zwischen Bund und Land prüfen

Stuttgart, 11.07.2013 – „Bundesweite Krankenkassen wie die Ersatzkassen sind der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes (BVA) unterstellt, landesbezogene Kassen unterliegen der jeweiligen Aufsicht ihres Bundeslandes. Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten und der damit verbundenen unterschiedlichen Aufsichtspraxen kommt es aus Sicht des Verbands der Ersatzkassen oftmals zu unterschiedlichen Bewertungen, somit zu Wettbewerbsverzerrungen und damit auch zu Innovationshemmnissen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen“, so Frank Winkler, stv. Leiter des Verbands der Ersatzkassen (vdek)  in Baden-Württemberg. Ziel müsse es sein, die Aufsicht zwischen Bund und Ländern zu vereinheitlichen. Die Parlamentarische Staatssekretärin, Frau Widmann-Mauz, versprach dies prüfen zu lassen. Das BVA ist dem Gesundheitsministerium unterstellt.

Weitere Themen waren die Prävention und Gesundheitsförderung sowie die Kommunalen Gesundheitskonferenzen im Land. Bei den kommunalen Gesundheitskonferenzen engagieren sich die Ersatzkassen im Land, indem sie sich aktiv in diesen Gremien in Form von Beauftragten beteiligen. Die Parlamentarische Staatssekretärin wertschätzt das regionale Engagement der bundesweit ausgerichteten Ersatzkassen. Auch sie weiß um die unterschiedlich gelagerten Herausforderungen und Aufgabenstellungen im Gesundheitswesen in den jeweiligen Bundesländern, welche individuelle und somit passgenaue Lösungsansätze vor Ort erforderlich machen.

Grundsätzlich waren sich alle Beteiligten einig, dass die Prävention und Gesundheitsförderung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, die weit über das System der Krankenversicherung und deren Versorgungsauftrag hinaus geht. Daran müsse noch gearbeitet werden.

Der Verband und die Ersatzkassen setzen sich für die Weiterentwicklung der Prävention und Gesundheitsförderung ein. Die Ersatzkassen bekennen sich ausdrücklich zu einer umfassenden, zielbezogenen und qualitätsgesicherten Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung, die unabhängig von Geschlecht und sozialer Stellung erfolgt. Der Präventionsleitfaden und der jährlich erscheinende Präventionsbericht zeigen eine differenzierte und professionelle Dokumentation der Leistungen auf. Kritisch angesprochen wurde gegenüber der Parlamentarischen Staatssekretärin das Ansinnen, die BzgA aus GKV-Beitragsmitteln zu finanzieren. Für den Verband der Ersatzkassen gibt es hier manifeste rechtliche Bedenken.

Unser Foto zeigt (von links nach rechts) Siegfried Euerle/ Leiter Vertrag DAK-Gesundheit, die Parlamentarische Staatssekretärin im Ministerium für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz/MdB CDU, Markus Saur/ Leiter des Geschäftsgebiets Baden-Württemberg, Stefan Teufel MdL/ gesundheitspolitischer Sprecher der CDU im Land und Frank Winkler/ vdek.

 

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com