Gemeinsame Erklärung der Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg zu den Vorwürfen gegenüber dem Herzzentrum Bodensee

Stuttgart, 7.11.2013

1.      Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat 2002 die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg aufgrund einer Klage des Herzzentrums Bodensee zum Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 109 SGB V verurteilt. Aufgrund dieser gerichtlichen Entscheidung wurde auch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg als Aufsichtsbehörde verpflichtet, den Versorgungsvertrag zu genehmigen.

2.      Neben der gerichtlichen Entscheidung hat der damalige politische Wille den Abschluss eines Versorgungsvertrages ausdrücklich gefördert.

3.      Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen über keine rechtlichen Instrumentarien, die aktuell gegenüber dem Herzzentrum Bodensee geäußerten Vorwürfe selbstständig zu überprüfen. Die Prüfung der Approbation von Ärzten ist Aufgabe der Regierungspräsidien, Medizinprodukte durchlaufen ein Zulassungsverfahren, Kontrollmöglichkeiten für Krankenkassen, etwa im Rahmen der Rechnungsprüfung, sind bezogen auf die konkreten Vorwürfe rechtlich nicht gegeben.

4.      Zur Qualitätssicherung ist gesetzlich ein öffentlich zugänglicher Qualitätsbericht vorgesehen. Dieser enthält vor allem Strukturdaten wie Angaben zu Fallzahlen, Diagnosen und Behandlungsarten. Er enthält keine Angaben, die Rückschlüsse auf die jetzigen Vorwürfe zum Herzzentrum Bodensee zulassen.

5.      Die gesetzlichen Krankenkassen sind daher im Wesentlichen auf Hinweise von Versicherten oder Mitarbeitern angewiesen, um möglichen Unregelmäßigkeiten nachzugehen.

6.      Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg haben umgehend am 06.11.2013 mit einem gemeinsamen Schreiben an das Herzzentrum Bodensee reagiert und Sachaufklärung eingefordert.

7.      Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen werden in Abhängigkeit der Stellungnahme des Herzzentrums Bodensees und unter Würdigung aller weiteren Erkenntnisse, insbesondere auch der Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, über die Konsequenzen hinsichtlich des Versorgungsvertrages entscheiden.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

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