vdek sagt Ja zum neuen Präventionsgesetz fordert aber eine Beteiligung der übrigen Sozialversicherungsträger und der privaten Krankenversicherung

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) sieht in dem Referentenentwurf zum neuen Präventionsgesetz (PrävG) Erfolg versprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und -förderung.

„Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber mit dem Entwurf sozial benachteiligte Gruppen stärker in den Blick nimmt. Die Aufstockung der Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten, also sogenannte „Settings“, wie Kindergärten und Schulen, aber auch Pflegeeinrichtungen, ist ein geeigneter Schritt dazu. Dort können verstärkt auch jene erreicht werden, die den Angeboten bislang fern bleiben. Hier ist jedoch ein Sektoren übergreifendes, gemeinschaftliches Vorgehen von Sozialversicherung, kommunalen Spitzenverbänden, Bundes- und Landesbehörden eine conditio sine qua non. Der Gesetzentwurf schafft dafür eine gute Grundlage.“, so Walter Scheller, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg.

„Wir stehen zu unserer Verantwortung im Bereich der Prävention und der Gesundheitsförderung auf regionaler Ebene. Wir sind in Baden-Württemberg mit den Kommunalen Gesundheitskonferenzen in den Stadt- und Landkreisen auf regionaler Ebene bereits gut unterwegs. Uns ist jedoch an einem umfassenden und strukturierten Ansatz für eine nutzenorientierte Prävention unter gesamtgesellschaftlicher Verantwortung gelegen. Mit 50 Prozent sind die Krankenkassen der Player in der Prävention. Prävention ist jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die neben dem Staat von allen Sozialleistungsträgern, der privaten Krankenversicherung und allen anderen beteiligten Akteuren getragen und finanziert werden muss. Das sehen wir derzeit leider nicht!“, so Walter Scheller.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) setzt sich dafür ein, bewährte Strukturen und Ziele der Prävention weiter auszubauen. Das bedeutet, die Lebensqualität und die Leistungsfähigkeit der Versicherten zu erhalten. Die Ersatzkassen bekennen sich ausdrücklich zu einer umfassenden, zielbezogenen und qualitätsgesicherten Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung, die unabhängig von Geschlecht und sozialer Stellung erfolgt. Der Präventionsleitfaden und der jährlich erscheinende Präventionsbericht zeigen eine differenzierte und professionelle Dokumentation der Leistungen auf.

 

Hintergrund: Der Entwurf sieht vor, dass die Präventionsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen ab 2016 insgesamt auf mindestens sieben Euro je Versicherten erhöht werden sollen. Davon sollen mindestens zwei Euro in die nicht betrieblichen Lebenswelten fließen. Insgesamt sind Mehrausgaben in Höhe von 240 Millionen Euro vorgesehen.

 

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com