vdek: Gesetzgeber darf nicht in das Selbstorganisationsrecht der Selbstverwaltung eingreifen

Hilde Mattheis, MdB SPD, Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion war 21. Oktober 2014 in der vdek-Landesvertretung zu Gast. Die Ersatzkassen mit ihrem Verband (vdek) um Hans Ehrenreich, Walter Scheller, Andreas Vogt und Frank Winkler sehen in dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) durchaus Ansätze für eine bessere Versorgung. 

"Dass die Krankenkassen mehr Freiheit bei der Gestaltung von Verträgen mit dem GKV-VSG bekommen sollen, ist ein sinnvoller Beitrag zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“, so Walter Scheller, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg. Dass in diesem Zuge auch Bürokratie abgebaut wird, indem die Vorlagepflicht für Selektivverträge beim Bundesversicherungsamt (BVA) entfallen soll, begrüßen die Ersatzkassen ausdrücklich. Gut sei auch, dass mit dem neuen Gesetz mehr Möglichkeiten geschaffen werden sollen, etwas gegen die vielerorts vorhandene massive ärztliche Überversorgung zu tun.

vdek kritisiert

Ordnungspolitisch völlig falsch ist aus Sicht der Ersatzkassengemeinschaft, dass Regressansprüche der Krankenkassen bei Behandlungsfehlern von freiberuflichen Hebammen beschnitten werden sollen. „Hier könnte ein Präjudiz geschaffen werden. Andere Leistungserbringer werden auf den Zug aufspringen und ähnliche Forderungen stellen“, warnten die Teilnehmer. „Dem darf nicht Vorschub geleistet werden.“ Auch Gesundheitsexpertin Hilde Mattheis sieht diese Gefahr.

Auf kein Verständnis stößt beim vdek, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) künftig als Geschäftsstelle für die Koordinierung der Prävention fungieren soll. „Dies ist ein Eingriff in das Selbstorganisationsrecht der sozialen Selbstverwaltung. Die Ersatzkassen lehnen einen solchen Schritt entschieden ab“. Den Plan, dass die BZgA mindestens 0,50 Euro je Versichertem aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die primäre Prävention in Lebenswelten erhalten soll, sehen die Ersatzkassen ebenfalls kritisch. „Die BZgA sollte bei ihren Aufgaben bleiben.“ Auch diesen Aspekt sah die Abgeordnete Mattheis durchaus genauso; sie verwies in diesem Zusammenhang auf Bestrebungen aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Krankenhausplanung

Die Ersatzkassen fordern mit ihrem Verband, vdek, eine umfassende Reform der Krankenhausstrukturen. „Qualität und Erreichbarkeit von Krankenhäusern müssen im Mittelpunkt einer Krankenhausplanung der Zukunft stehen“. Die Probleme, welche die Krankenhäuser heute haben, sind Folgen der historisch gewachsenen länderbezogenen Krankenhauslandschaft sowohl in Baden-Württemberg als auch in anderen Bundesländern. In der Konsequenz gibt es zu viele kleine Einheiten, eine hohe Krankenhausdichte, zu wenig Spezialisierung und eine zu geringe Qualitätsorientierung.

Wir brauchen mehr Qualität in der Krankenhauslandschaft. Dies geht nur, wenn wir alte und überkommene Strukturen aufbrechen. „Wir benötigen einheitliche Qualitäts- und Erreichbarkeitstandards. Diese sollten verbindlich für die Krankenhausplanung und Budgetverhandlungen der Krankenkassen mit den Krankenhäusern gelten.“, so die Ersatzkassenvertreter.

Gemeinsam fordern die Ersatzkassen mit ihrem Verband (vdek) eine enge Zusammenarbeit zwischen Land, Vertretern der Krankenhäuser und Krankenkassen auf Landesebene, um das Versorgungsangebot vor Ort bedarfsgerecht zu steuern und Über-, Unter- und Fehlversorgung entgegen zu wirken. „Krankenhäuser, die längerfristig – zum Beispiel über zwei Jahre – schlechte Qualität oder besonders unnötig Operationen durchführen, sollten von der Versorgung ausgeschlossen werden“. Preisabschläge bei schlechter Qualität seien dagegen keine Alternative. Bei einer besonders guten Qualität sollten jedoch Zusatzvereinbarungen als sogenannte Add-on-Verträge mit den Krankenhäusern möglich sein. Im ländlichen Raum mit ambulanten Versorgungsproblemen oder –engpässen könnte zudem die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung hilfreich sein.

 

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com